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Adoption und Änderung des Nachnamens
Bismillahir-rahmanir-rahim

Assalamu aleikum



Warum eine Frau den Nachnamen ihres Ehemannes nicht annehmen darf
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)


Frage:

Ich habe Ihre Antworten auf die Fragen Nr. 2537 und 4362 bezüglich einer Frau gelesen, dass sie den Namen ihres Vaters nach der Ehe behält. Die erwähnte Âyah aus Surah Al- Ahzâb setzt fest, dass Adoptivsöhne (und folglich Töchter?) nicht als Söhne der Stiefväter
benannt werden dürfen. Doch wie genau gilt dies für eine Frau, die lediglich ihren Namen für die Ehe ändert; da sie nicht wirklich behauptet, zu ihrem Ehemann zu gehören und einfach nur seinen Namen annimmt? Wenn es eine Frage der Abstammung ist, wäre ich
für spezielle Hinweise aus dem Qur’ân und Hadîth dankbar. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Aufklärung. Jazak’Allâh Khayr.


Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh.

Die Auswirkungen der Imitation des Westens bzgl. der Benennung unser Selbst sind viele. Eine von ihnen ist die Tatsache, dass die Leute sich an das Auslassen des Wortes ‘Ibn’ (Sohn) oder ‘Ibnatu’ (Tochter) zwischen ihren eigenen Namen und dem Namen ihrer Väter gewöhnt haben. Der Grund dafür ist erstens, weil einige Familien Kinder adoptiert
und ihnen ihren Nachnamen gegeben haben, so dass das adoptierte Kind Fûlân Fûlân [‘Fûlân (=So und so)’ steht für einen Namen] genannt wird und ihre echten Kinder Fûlân ibn Fûlân (So und so, der Sohn von So und so) genannt werden. Nun, im vierzehnten Jahrhundert NH, haben die Leute das Wort ‘Ibn’ oder ‘Ibnatu’ abgelegt – was gemäß der
Linguistik, Gewohnheit und Sharî’ah inakzeptabel ist. Möge Allâh uns helfen.
Eine andere Auswirkung ist die Gewohnheit der Frauen, die Nachnamen ihrer Ehemänner anzunehmen. Ursprünglich ist die Frau So und so, die Tochter von So und so, nicht So und so, die Frau
von So und so! Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):

„Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor
Allâh…“

[al-Ahzâb 33:5]


Wie es in dieser Welt ist, so wird es auch im Jenseits sein, wie der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:
„Am Tage der Auferstehung wird jeder Verräter eine Fahne neben sich erhoben haben, und es wird gesagt: Das ist der Verräter So und so, der Sohn von So und so!“

(Berichtet von al-Bukhâri, 5709 und Muslim, 3265)

Sheikh Bakr Abu Zayd (möge Allâh ihn bewahren) sagte: Dies ist eine der Schönheiten der Sharî’ah, weil das Benennen einer Person mit dem Namen ihres Vaters eher dafür geeignet ist, um zu wissen, wer wer ist und um die Leute zu unterscheiden. Der Vater ist der Beschützer und Führer des Kindes und dessen Mutter, sowohl innerhalb als auch
außerhalb des Hauses. Dies ist, warum der Vater mit Leuten auf Marktplätzen verkehrt und Risiken eingeht, indem er verreist, um einen halâl Lebensunterhalt zu verdienen und sich ihretwegen anzustrengen. Daher wird dem Kind der Name des Vaters gegeben und
nicht der der Mutter, die verborgen ist und die eine derjenigen ist, denen Allâh befahl(ungefähre Bedeutung):
„Und bleibt in euren Häusern…“ [al-Ahzâb 33:33]
(Tasmiyat al-Mawlûd, 30, 31)

Auf der Grundlage des Obengenannten gibt es keine Blutsbindung zwischen dem Mann und der Frau, wie kann sie also seinen Nachnamen annehmen, als ob sie zur selben Abstammung gehört? Außerdem könnte sie geschieden werden oder ihr Mann könnte
sterben und sie könnte einen anderen Mann heiraten. Wird sie damit fortfahren, ihren Nachnamen jedes Mal zu ändern, wenn sie einen anderen Mann heiratet? Außerdem gibt es Regeln, die an die Benennung nach ihrem Vater gebunden sind, welche mit dem
Erben, den Ausgaben und wer ein Mahram ist usw. zu tun haben. Die Annahme des Nachnamens des Ehemannes sieht über all dies hinweg. Der Mann wird nach seinem eigenen Vater benannt, und was hat sie mit der Abstammung des Vaters ihres Ehemannes zu tun? Dies geht gegen den gesunden Menschenverstand und die wahren Tatsachen. Der Mann hat nichts, was ihn besser macht als seine Frau, so dass sie seinen Nachnamen annehmen müsste, während er den Namen seines Vaters annimmt. Daher muss jede Frau, die dagegen verstoßen hat und den Namen ihres Ehemannes angenommen hat, die Sache richtig stellen.

Wir bitten Allâh, alle Angelegenheiten der Muslime richtig zu stellen.


Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 6241) 





Es ist für eine Frau harâm, den Namen ihres Ehemannes anzunehmen

(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

Frage:

As-salâmu Alaikum,

Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen, ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen des Ehemannes zu behalten? Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür?
Jazâk Allâh Khair.

Antwort:


Alles Lob gebührt Allâh.

Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt. Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben
werden.

(Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537) 





Eine Frau, die nach der Heirat den Nachnamen ihres Ehemannes annimmt


(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)


Frage:

Ich durchsuchte gerade diese Seite und stieß auf Ihre Antwort auf die Frage Nr. 2537, die sich mit dem Ändern der Nachnamen von Frauen befasst… Da Sie sagten, dass es harâm ist: Könnten Sie mir dazu bitte einen Hinweis aus dem Qur’ân oder einen Hadîth geben,
wenn möglich?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh.

Es scheint, dass in der Frage eine Frau gemeint ist, die ihren Familiennamen in den ihres Ehemannes umändert, nachdem sie heiratet. Dies ist harâm und ist in der Sharî’ah nicht erlaubt, weil es niemandem erlaubt ist, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu
gehören als zu seinem oder ihrem Vater. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor
Allah…“ [al-Ahzâb 33:5]


Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat denjenigen verflucht, der behauptet, zu jemand anderem zu gehören als zu seinem Vater."
(Berichtet von Imam Ahmad und anderen).

Und Allâh weiß es am besten.


Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 4362) 






Ahadith:



Abu Tharr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: "Es gibt keinen Menschen, der seine Zugehörigkeit* zu einem anderen außer seinem Vater behauptet - und er handelt dabei wissentlich -, der nicht dadurch den Glauben an Allah abgelegt hat. Und wer seine Zugehörigkeit zu Leuten behauptet, mit denen er keine verwandtschaftliche Bindung gemeinsam hat, der soll seinen Platz im Höllenfeuer einnehmen. "

(*Sowohl nach Qur'an (33:4f., 37, 40) als auch diesem Hadith ist die Adoption, die weltweit verbreitet und gesetzlich geregelt ist, ausdrücklich verboten. Vor den verheerenden Folgen der Adoption wird in diesem Zusammenhang deshalb gewarnt, weil diese solche Verhältnisse hervorruft, die im Islam verpönt sind, wie zum Beispiel die Folgen bei der Erbschaft, die das Eigentum unter Ausschluss der echten Erben zu einer völlig fremden Person überträgt. Auch der Personenkreis, in dem die Heirat untereinander ausgeschlossen ist (Mahram), wird durch Adoption gesprengt, indem die Frau einen fremden Mann als Bruder gewinnt und vor ihm ohne den vorgeschriebenen Kleidungsschutz erscheint, während dieser nach der Schari'a die Stellung eines Fremden hat. Ferner wird die Eheschließung mit einer Person ausgeschlossen sein, weil die Adoption den Weg dazu sperrt oder umgekehrt, d.h. dass evtl. ein Mann unwissentlich seine leibliche Schwester heiraten kann. Das System der göttlichen Schöpfung muss unbedingt beibehalten und beachtet werden, und die weltlichen Gesetze dürfen niemals die göttlichen aufheben und / oder diese beeinträchtigen. Siehe Hadith Nr. 3509)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 3508]


Wathila Ibn Al-Asqa' berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zu den großen Lügen gehört wahrlich, dass der Mensch seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem Vater behauptet, oder dass seine Augen etwas blicken, was sie nicht blicken dürfen*, oder dass er über den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, etwas berichtet, was er nicht gesagt hat."(*Siehe Hadith Nr.3508 und die Anmerkung dazu)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 3509] 



 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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