Der Weg zu ALLAH
 
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At-Tahara-die Reinigung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen


At-Tahara
Die Reinigung



Die muslimische Ummah wurde ausgezeichnet durch Hygienevorschriften, die keine andere Religion auf der Welt besitzt. Sinn und Zweck der ritüllen Reinheit ist es, dass der Muslim sich auf das Gebet vorbereitet, dem zweifellos wichtigsten Gottesdienst, während dem er Allâh, dem Allmächtigen, gegenüber tritt. Allâh liebt und akzeptiert nur das Reine in allen Formen der Ibadah. Allâh sagt:

„Wahrlich, Allâh liebt diejenigen, die bereuen und die diejenigen, die sich reinigen.“ [2:222]

Reinigung wird im Fiqh als At-Tahara bezeichnet und bildet eine Bedingung für ein akztiertes Gebet.

1. Rituell unreine Dinge (Najâsah):

Wörtlich bedeutet Najâsah etwas Unreines. In der Schari’a steht Najasah für eine bestimmte Menge einer bestimmten Substanz, die wenn sie sich auf der Kleidung oder dem Körper befindet, das Gebet unerlaubt machen.
Als Najâsât gilt folgendes:


Tierkadaver mit Ausnahme der Fische und anderer Meeresfrüchte. Als der Prophet gefragt wurde, ob man Meerwasser für Wudû’ benutzen könnte, antwortete:
„Sein Wasser ist rein, und sein verendeten Tiere sind zum essen erlaubt.“ [Muslim]


Als Kadaver zählt auch das, was nicht nach islamischen Maßstäben geschlachtet wurde.

Schweinefleisch

Ausgeflossenes Blut:


„Sprich: ‚Ich finde in dem, was mit offenbart ist, nichts, was einem Essendem, der es essen möchte, verboten wäre, es denn von selbst Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist eine Unreinheit ...“ [6:145]

Speichel des Hundes

Der Prophet sagte:
„Wenn ein Hund aus der Schüssel von jemandem von euch leckt, soll er den Inhalt wegwerfen und sie (d.h. Schüssel) sieben Mal waschen.“ [Bukhâri, Muslim] In einer anderen Überlieferung fügt Muslim hinzu: „Einmal davon mit Erde.“

Nach Ansicht der Gelehrten der schâfi’itischen und hanbalitschen Rechtsschule ist der Hund selbst auch nâjis.

Menschlicher Urin und Kot: 

Ibn ’Abbas berichtete, dass der Prophet an zwei Gräbern vorbeiging und sagte:
„Sie werden bestraft, und sie werden nicht wegen einer großen Sünde bestraft. Einer von ihnen pflegte sich nicht vor seinem Urin zu schützen (sich also davon rein zu halten), und der andere pflegte üble Nachrede zu verbreiten.“ [Bukhâri]

Zahlreiche AHadîth sind darüber überliefert, dass der Muslim sich nach Verrichten der Notdurft reinigen muss, bevor er beten kann.

Blut der Menstruation:


Asma’ berichtete: „Eine Frau kam zum Propheten und sagte:
‚Was hältst du davon, wenn eine von uns Spuren ihrer Monatsregel in ihrem Kleid findet; was soll sie dann tun?’ Der Prophet sagte: ‚Sie soll den Stoff gegeneinander reiben, ihn mit Wasser gründlich waschen und anschließend durchspülen. Danach kann sie in dem Kleid beten.’“ [Bukhâri]


Madhi:

Madhi bezeichnet eine weiße, klebrige Flüssigkeit – auch Vorflüssigkeit genannt - die bei Gedanken an Geschlechtsverkehr oder beim Verlangen danach austreten kann. Abû `Awanah überliefert in Al-Mustakhraj, dass der Prophet `Ali befohlen hat, im Falle von Madhi den Intimbereich zu waschen und Wudû zu vollziehen, was beweist, dass Madhi nâjis ist. Ibn Hajar bestätigte die Authenzität dieses Hadîth.


Wadi:

Wady ist eine weiße Flüssigkeit, die in bestimmten Krankheitsfällen nach dem Urinieren ausgeschieden wird. Ebenso wie Madhy gilt sie als najis.

2. Dinge, die rituell rei n sein (taahir):


Mani:

Was beim geschlechtlichen Höhepunkt ausgeschieden wird, bezeichnet man als Mani, d.h. das Sperma beim Mann, oder eine gelbliche Flüssigkeit, die manchmal auch Frauen beim Höhepunkt ausscheiden. Anas berichtete:

„Der Gesandte Allâhs sagte über eine Frau, die im Traum sieht, was Männer sehen (d.h. einen erotischen Traum): „Sie soll Ghusl machen.“ Umm Sulaim sagte: „Ich schämte mich, als ich dies hörte.“ Sie fragte: „Passiert das (wirklich bei Frauen)?“ Der Prophet sagte: „Woher kommt es sonst, dass ein Kind seinem Vater oder seiner Mutter ähnelt? Die Flüssigkeit beim Mann ist dick und weiß, und die Flüssigkeit bei der Frau ist dünn und gelb. Welche von beiden zuerst kommt, entscheidet darüber, wem das Kind ähnelt.“ [Muslim]

Bei beiden, Mann und Frau, kann also Flüssigkeit austreten. Es ist zu beachten, dass Many taahir (rein) ist, d.h., wenn es auf die Kleidung gelangt, kann man in ihr beten ohne es auszuwaschen, obwohl es besser ist. Ibn Qudamah sagte in Al-Mughni: „Obwohl wir sagen, dass es tahir ist, ist es besser, es abzureiben. Aber wenn jemand darin betet ohne es abzureiben, gibt es nichts dagegen“ Bukhâri berichtet einen Hadîth von `A’ischa, dass sie die Spermaflecken vom Gewand des Propheten abzuwaschen pflegte, und Muslim berichtet, dass sie sie abrieb. Gleichzeitig ist aber auch authentisch überliefert, dass der Prophet Sperma nicht auswusch, sondern nur mit `Ud (einer stark duftenen Holzart) oder ähnlichem darüber rieb, und dann in dem Gewand betete.

Alkohol

3. Wie man Najâsah von der Kleidung entfernt: 

Generell muss man Najâsah so gründlich von der Kleidung entfernen, dass man sicher ist, dass nichts davon zurückbleibt.

a) Für den Fall, dass die Najâsah getrocknet ist, sollte man sie abreiben und dann waschen, wie von Asma’ berichtet ist:


„Eine Frau kam zum Propheten und sagte: ‚Was hältst du davon, wenn eine von uns Spuren ihrer Monatsregel in ihrem Kleid findet; was soll sie dann tun?’ Der Prophet sagte: ‚Sie soll den Stoff gegeneinander reiben, ihn mit Wasser gründlich waschen und anschließend durchspülen. Danach kann sie in dem Kleid beten.’“ [Bukhâri]

b) Falls die Najâsah noch feucht ist, wäscht man sie einfach mit Wasser aus. `A’ischa berichtete:

„Jemand brachte einen Knaben zum Gesandten Allâhs, und es geschah dabei, dass das Kind auf des Propheten urinierte. Der Prophet ließ sich dann Wasser bringen und spülte die damit die Stelle aus.“ [Bukhâri]

Ausgenommen von obiger Regel ist:

a) der Urin von Knaben während der Stillzeit:
Abû As-Samh berichtete, dass der Prophet sagte:


„Der Urin eines Mädchenbabys sollte abgewaschen werden, und der Urin eine Jungenbabys sollte (mit Wasser) bespritzt werden.“ [Abû Dawûd, An-Nasâ’i, und Al-Hâkim erklärte ihn für sahîh]

b) Madhi:

Abû Dawûd führt in seinem Sunan den Hadîth von Sahl ibn Hanif auf, der sagte:


„Ich litt stark unter Madhi, und ich pflegte häufig Ghusl zu machen. Ich fragte den Gesandten Allâhs danach und er sagte: ‚Es genügt dir dafür, wenn du Wudû’ machst.’ Ich sagte: ‚Oh Gesandter Allâhs, was wenn es auf meine Kleidung kommt?’ Er sagte: „Es genügt dir, wenn du eine Handvoll Wasser nimmst und auf deine Kleidung spritzt woimmer du es (d.h. Madhi) vermutest.’“ 
[At-Tirmidhi, der ihn für sahîh-hasan erklärte]


In beiden Fällen genügt es, die Kleidung an den entsprechenden Stellen mit Wasser zu besprenkeln anstatt zu waschen.

Schuhe und auf den Boden herabhängende Gewänder der Frauen werden, falls sie mit auf der Straße liegender Najâsah in Berührung kommen, durch das Laufen auf sauberem Untergrund wieder gereinigt. Sie müssen nicht noch extra gewaschen werden.
Der Speichel eines Hundes muss sieben Mal abgewaschen werden, einmal davon mit Erde.
Der Prophet sagte:

„Wenn ein Hund aus der Schüssel von jemandem von euch leckt, soll er den Inhalt wegwerfen und sie (d.h. Schüssel) sieben Mal waschen.“ [Bukhâri, Muslim] In einer anderen Überlieferung fügt Muslim hinzu: „Einmal davon mit Erde.“

Der Hadîth erwähnt nur Schüsseln, aber die Gelehrten haben nicht zwischen Schüsseln und Kleidern in dieser Frage unterschieden. Al-`Irâqi sagte: „Schüsseln werden erwähnt, weil dies der Normalfall ist.“ Schüssel oder Gewand müssen sieben Mal gewaschen werden, einmal davon mit Erde, um wieder tahir zu werden. Dies Meinung ist von Ibn `Abbâs und Abû Hurayrah überliefert, und ebenfalls von Ibn Sirîn, Tawus, Al-Uzâ’i, Schâfi’i, Ahmad ibn Hanbal, Thaur und anderen.

4. Verhaltensregeln bei Verrichtung der Notdurft: 

Es ist Sunnah, beim Betreten der Toilette folgenden Du’a zu sprechen:

„Allâhumma inni a’udhu bika mina-l-khubti wa-l-khaba’ith.“ [Bukhâri]

„O Alllâh, ich suche Zuflucht bei Dir vor den Khubth und den Khaba’ith“, wobei wörtlich übersetzt Khubth männliche Satane und Khaba’ith weibliche Satane bedeutet.


Ebenfalls ist es Sunnah, beim Verlassen folgendes zu sagen:

„Ghufâanak.“ [Ahmad, Abû Dawûd, An-Nasâ’i, At-Tirmidhi, Ibn Majah]

„(Oh Allâh, gewähre mir) deine Vergebung.“


Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass es besser ist, die Toilette mit dem linken Fuß betreten und mit dem rechten zu verlassen. Einen direkten Beweis von der Sunnah gibt es dafür nicht, außer dass man vielleicht einen Umkehrschluss zum Verhalten beim Betreten der Moschee und des eigenen Hauses zieht, wo es zweifellos Sunnah ist, sie mit dem rechten Fuß zürst zu betreten bzw. mit dem linken Fuß zu verlassen.

Nicht in Richtung Qiblah sitzen
Der Prophet sagte:


„Wenn einer von euch seine Notdurft verrichtet, sollte er dabei nicht in Richtung Qiblah sitzen und ihr auch nicht den Rücken zuwenden.“ [Muslim]

Das Verbot, die Qiblah bei Verrichten der Notdurft einzunehmen, auf das offenem Gelände beschränkt, während dies in geschlossenen Gebäuden erlaubt sei. Ihre Ansicht stützen sie auf einen bei Bukhâri von ’Abdullâh ibn ’Umar überlieferten Hadîth:

„Im Haus meiner Schwester Hafsa ging ich hinauf auf das Dach um etwas zu erledigen, und ich sah den edlen Propheten seine Notdurft verrichten, während er in Richtung Scham blickt mit dem Rücken zur Qiblah.“ [Bukhâri]


Plätze unter Bäumen und die Straße sollte vermieden werden.
Der Prophet sagte:


„Hütet euch vor den beiden Dingen, die den Fluch auf sich ziehen: das Verrichten der Notdurft auf dem Weg der Menschen oder im Schatten.“ [Muslim]

Ebenso verbat der Prophet in stagnierendes Wasser zu urinieren, wie im Sahîh Muslim von Jabir berichtet wird. Das Wasser wird dadurch unrein und unbrauchbar für die Menschen. Allgemein sollte man alle Plätze meiden sollte, wo Schaden oder Unahmlichkeiten für andere entstehen könnten.

Man soll sich vor den Blicken anderer verbergen. Der Prophet pflegte sich hinter eine Bodenerhebung oder in einen Dattelpalmengarten zurückzuziehen (Muslim) Und er sagte auch:


„Wenn einer von euch geht, um seine Notdurft zu verrichten, soll er sich dabei verbergen.“ [Abû Dawûd]

Für den Fall, dass es so eine Gelegenheit nicht gibt, sollte man sich weit von anderen Menschen entfernen, wie Al-Mughirah ibn Schu’bah vom Propheten berichtete:

„Ich befand mich mit dem Propheten auf einer Reise als er seine Notdurft verrichten musste und sich deswegen entfernte.“ [At-Tirmidhi, der ihn für sahîh-hasan erklärte]

Es ist zu beachten, dass das Sich-Verbergen für alle Menschen gilt, d.h. auch für den eigenen Ehepartner, der einen ansonsten unbekleidet sehen darf.

Es ist makruh, die Toilette mit etwas zu betreten, auf dem der Name Allâhs steht.



„Wenn der Prophet die Toilette betrat, pflegte er seinen Ring abzunehmen.“ [Bukhâri und andere]


Auf seinem Ring waren die Worte „Muhammad, der Gesandte Allâhs“ eingraviert.

Es ist Sunnah, seine Notdurft im Sitzen zu verrichten, da dadurch verhindert wird, dass Spritzer auf die Kleidung gelangen und sie dadurch verunreinigen. Entgegen einer Aussage, die von `A’ischa überlieferte ist, dass der Prophet nie im Stehen urinierte, berichtet Bukhâri eine Hadith von Hudhaifah, der sagte:



„Einmal ging der Prophet zu den Dumps eines Volkes und urinierte im Stehen. Dann fragte er nach Wasser, was ich ihm brachte und er machte damit Wudû’.“ [Bukhâri]


Die Gelehrten dazu gesagt haben, dass dies erlaubt ist für den Fall, dass man sicher ist, dass keinerlei Najâsah auf die Kleidung gelangt.

Während des Urinierens ist es nicht erlaubt, sein Glied mit der rechten Hand zu halten. Der Prophet sagte:


„Keiner von euch soll während des Urinierens sein Glied mit der rechten Hand halten, und er soll sich danach nicht mit der rechten Hand reinigen.“ [Bukhâri]

Ebenso sollte man nicht jemanden grüßen, der gerade seine Notdurft verrichtet, und für den Fall, dass man es doch tut, sollte dieser nicht zurückgrüßen. Jabir ibn ’Abdillâh berichtete:

„Ein Mann kam am Propheten vorbei, während dieser urinierte, und er grüßte ihn. Der Prophet sagte zu ihm: „Wenn du mich so siehst, grüße mich nicht, denn wenn du es tust, werde ich nicht antworten.“ [Ibn Majah, und Al-Albani erklärte ihn für authentisch]

Die Mehrheit der Gelehrten vetritt die Ansicht, dass es makruh ist, unnötig in der Toilette zu sprechen. Speziell das Grüßen sollte auf jeden Fall vermieden werden, da der islamische Gruß den Namen Allâhs enthält (As-salamu alaikum = Der Friede sei mit euch, wobei As-Salam (der Friede) einer der 99 Namen Allâhs ist.)

Nach Verrichten der Notdurft sollte man sich sorgfältigst von jeglicher Najâsah reinigen. Der Prophet warnte vor Achtlogkeit in dieser Angelegenheit:


„Der größte Teil der Bestrafung im Grab wird wegen Urin sein.“ [Ibn Majah, und Al-Albani erklärte ihn für authentisch]


Ibn ’Abbas berichtete, dass der Prophet an zwei Gräbern vorbeiging und sagte: „Sie werden bestraft, und sie werden nicht wegen einer großen Sünde bestraft. Einer von ihnen pflegte sich nicht vor seinem Urin zu schützen (sich also davon rein zu halten), und der andere pflegte üble Nachrede zu verbreiten.“ [Bukhâri]

Bei der Reinigung unterscheidet man zwischen Istinja’ und Istijmar. Istinja’ bedeutet hierbei die Reinigung mit Wasser vorzunehmen, während Istijmar sich mit Steinen, Papier oder ähnlichen, harten Gegenständen zu reinigen bedeutet. Beides ist in der Sunnah überliefert:

Anas berichtete: „Der Prophet ging zur Toilette, und ich und ein Diener trugen einen Wasserbehälter und einen Speer, und er reinigte sich mit dem Wasser.“ [Bukhâri, Muslim]

Ibn Mas’ud berichtete: „Der Prophet ging um seine Notdurft zu verrichten, und er bat mich, ihm drei Steine zu bringen.“ [Bukhâri]


In einem bei Muslim überlieferten Hadîth verbot es der Prophet, sich mit weniger als drei Steinen zu reinigen. Die meisten Gelehrten empfehlen es, beides, also Wasser und beispielsweise Papier, zu verwenden, da beides zusammen gründlicher reinigt.

Es ist Sunnah, für die Reinigung eine ungerade Anzahl von Steinen oder Stücken Papier zu nehmen. Der Prophet sagte:


„Wenn sich einer von euch (mit Steinen oder ähnlichem) reinigt, soll er eine ungerade Anzahl nehmen.“ [Ahmad, und Al-Albani erklärte ihn für hassan]

-Islam Zentrum Münster-

 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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