Der Weg zu ALLAH
 
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Beschneidung eines Säuglings

Beschneidung eines Säuglings




Frage:

Ist es erlaubt einen neugeborenen Jungen zu beschneiden bevor er 7 Tage Alt ist, besonders wenn das Praxis in einigen Krankenhäusern ist. Es wurde mir gesagt, dass es haraam (verboten) ist, den Jungen vor 7 Tagen zu beschneiden und das es makrooh (verpöhnt) ist, den Jungen nach 7 Tagen zu beschneiden.


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist Sunnah den neugeborenen Jungen zu beschneiden und es ist weder haram, noch makrooh die Beschneidung vor oder nach dem 7. Tag zu verschieben. Die Regel ist nicht streng und es solle auf das Wohlbefinden des Kindes acht genommen werden. Der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam hat gesagt:
5 Dinge sind von der Fitrah (natürliche Einstellung eines Menschen): Beschneidung, rasieren der Schamhaare, kürzen des Schnurrbarts, schneiden der Fingernägel und zupfen der Achselhaare”

(Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 5/112)


http://salafiyya.wordpress.com/2008/05/0...sauglings/ 

 

 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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