Der Weg zu ALLAH
 
  Weg zu ALLAH
  Auszüge aus dem Sahih Al-Buharyy
  Gästebuch
  Islam Videos
  Kochen und Backen
  Die Propheten
  Meine Geschichten und Gedichte
  Kontakt
  Links
  Fiqh
  => Bart ist Plicht! Rasieren ist haram!
  => Die Gefahren der Zunge
  => Bestimmen des letzten Drittels der Nacht
  => Al-Mash - Die Benetzung mit Wasser
  => Belohnung im Paradies für die Frau
  => At-Tahara-die Reinigung
  => Beweise bezüglich des Verbotes von Musik
  => Gebetsrichtung in der Moschee
  => Rote Kleidung für den Mann
  => Was ist das Urteil darüber, die Augen im Gebet zu schließen?
  => Ist es erlaubt einen Nichtmuslim mit einem anderen Gruß als “Salam” zu grüßen?
  => Das Streichen über das Gesicht nach dem Bittgebet
  => Der Status der arabischen Sprache im Islam
  => Beten hinter einem Madhhab-Fanatiker
  => Beschneidung eines Säuglings
  => Urteil über Lebensversicherung
  => Das Gebet weglassen wegen Faulheit, was ist das Urteil?
  => Die Bedingungen für die korrekte islamische Kleidung einer Frau
  => Das Fasten an "den weißen Tagen"
  => Darf ein Mann seiner Frau erlauben, ihr Gesicht zu entblößen?
  => Ist es erlaubt, farbige Kontaktlinsen zu tragen, so dass meine neue Augenfarbe bekommt?
  => Die üblen Folgen des Filmeschauens
  => Anpassung an irgendwelchen Gruppen und Imamen!
  => Ist es erlaubt einen Nichtmuslim mit einem anderen Gruß als “Salam” zu grüßen
  => Voreheliche Beziehungen
  => Was sind die Weisheiten und Ziele des Fastens?
  => Bittgebete rund um Ramadân & Fasten
  => Die Vorzüge der Nacht des Schicksals
  => Das Leben ist eine Fitnah..
  => Gedenke der Stunde..
  => Die Vorzüge des Tages Arafah
  => Bittgebet am Tag von Arafah
  => Lass mich dein Gefährte im Paradies sein
  => Abu Ubayda über das Blinde Befolgen
  => Wie wichtig ist Barmherzigkeit und das Schlichten zwischen Geschwistern
  => Frage-Nr. 135: Das Urteil über das Benennen von Menschen mit den Namen von Engeln
  => Ibn al-Qayyims schöne Beschreibung des Paradieses
  => Wie man sein Gedächtnis stärkt und Vergesslichkeit bekämpft
  => Totengebet bei Selbstmord
  => Beweise für den Niqab
  => Unsere Pflicht Niqab zu tragen
  => Unsere Pflicht Niqab zu tragen Teil 2
  => Beweise für die Pflicht des Niqabs
  => Fatwa Niqab
  => Sexuelle Gespräche zwischen den Ehepartnern per Telefon
  => Masturbation zwischen Mann und Ehefrau
  => Küssen annulliert nicht die Gebetswaschung
  => Ihr Mann befriedigt ihre sexuellen Bedürfnisse nicht
  => Ist es ihm erlaubt, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr im Badezimmer zu haben?
  => Der Genuss der Anbetungen
  => Wichtigkeit des Fajr-Gebets
  => Adoption und Änderung des Nachnamens
  => Das Urteil über das Tragen von Verlobungs- und Eheringen
  => Ist es für jeden Muslim verpflichtend in den Jihad auszuziehen? Oder ist Jihad mustahabb und nicht verpflichtend?
  => As-Salah(das Gebet)
  => Ist eine Ehe ohne Wali aus dem Verwandtenkreis gültig?
  => As-Salah(das Gebet) Teil 2
  => Darf eine Frau in der Menstruationszeit den Quran rezitieren u.darf sie ihn anfassen?
  => Kann eine Frau “Amîn” laut sagen, wenn sie zu Hause mit
  => Muss die Frau im Gebet laut rezitieren???‏
  => Werden Eltern für die Sünden ihrer Kinder bestraft?
  => Wer auch immer die Toten wäscht, so lass ihn Ghusl machen
  => Sie hatte nach zwei Monaten eine Fehlgeburt und hörte auf zu beten, weil sie dachte, dass es nifaas(Wochenbettblutung) war
  Aqida
  Bücherecke
  Allgemein
  Wellness
Beweise für die Pflicht des Niqabs
Islamische Beweise aus Koran und Sunnah,

für die Pflicht des Niqaab

(Was folgt, sind etliche Beweise aus dem Koran, den Aussagen des Propheten, die er an seine Gefährten (Sahaba) weitergegeben hat (d.h. Sunnah), die Ansichten der 4 Rechtsschulen des Islam und die Ansichten der Gelehrten, welche alle bestätigen, dass der Niqaab (Gesichtsschleier) im Islam eine Pflicht ist und die Gegenargumente derjenigen, die es nicht als Pflicht betrachten, islamisch widerlegen… Wer sich also diese Beweise ansieht, wird feststellen, dass es mit Sicherheit die stärkere „Meinung“ im Islam ist, den Niqaab als Pflicht zu betrachten und dass es das Mindeste ist, zu sagen, dass der Niqaab sehr wohl zum Islam gehört und nicht lediglich ein „Brauch“ oder eine „politisch-weltanschauliche Demonstration“ ist, wie von der Richterin behauptet wurde! Denn alleine die Tatsache, dass die andere Meinung unter den Muslimen stark verbreitet ist, bedeutet lange nicht, dass es die richtige ist! Die korrekte Meinung misst man an der islamischen Beweislage und nicht an den Aussagen irgendwelcher Leute oder selbsternannter „Islamsprecher“, und das wird sowohl jeder einfache Muslim als auch die islamischen Gelehrten bestätigen können…

Wenn nun hiermit also bewiesen ist, dass der Schleier sehr wohl im Islam eine Pflicht ist oder zumindest(!) zum Islam gehört, wie ist es dann zu rechtfertigen, dass Mona S. von der Richterin ausgeschlossen wurde, trotz ihrem Recht auf Religionsausübung bzw. Religionsfreiheit?! Und wie kann die Richterin etwas, das für einen Gläubigen als seine religiöse Pflicht betrachtet wird, als „ungeziemendes Verhalten“ bezeichnet und mit dem Ausschluss aus der Verhandlung bestrafen?! Wie ist es möglich, dass in einem „Rechtsstaat“, in dem Religionsfreiheit herrscht, jemanden das Recht auf einen fairen Prozess und das Recht sich zu verteidigen, genommen wird, nur aufgrund eines Schleiers, der zur Religion der Person gehört?!

Ist es überhaupt irgendwie zu rechtfertigen, dass Mona S. von ihrer eigenen Verhandlung ausgeschlossen wurde, wenn bei einer Angeklagten ohnehin nicht die gleichen Bestimmungen wie für einen „Zeugen“ gelten, wie z.B. das Recht zu schweigen oder die Aussage zu verweigern usw…?!)

______________________________________________________________________

 

1. Von den Sahaba / Gefährten des Propheten (r.a.)…

Ibn Abbaas (r.a.), der einer von den Gefährten Rasulullahs (s.a.s.) war, die am meisten Wissen hatten; Rasulullah (s.a.s.) hat sogar für ihn ein Bittgebet gemacht und gesagt: „O Allah, gib ihm ein tiefes Verständnis für die islamische Religion, und unterrichte ihn über die Bedeutung und Auslegung der Dinge.“ Ibn Jarir (r.) mit einer authentischen Überlieferungskette hat die Meinung von Ibn Abbaas zitiert, „dass den muslimischen Frauen befohlen wurde, ihre Köpfe und Gesichter mit Übergewändern zu bedecken mit Ausnahme eines Auges.“ (Dies ist aufgeschrieben in Ma’riful Qur’an in dem Tafsier der Surah Ahzaab 33, mit Hinweis auf Ibn Jarir mit einer Sahih Kette von Überlieferern.) Der Tabi’i Ali bin Abu Talha erklärt, dass dies die letzte Meinung von Ibn Abbas war, und die anderen von ihm zitierten Meinungen stammten aus der Zeit vor Surah Al Ahzaab und dem Gebot von „Dschalabib“ (Schleier). Shaikh Ibn Uthaimin bemerkte über diese Aussage von Ibn Abbaas (r.a.): „Diese Aussage ist „marfoo“, und in der Schariah hat sie die gleiche Kategorie wie ein Hadith, das direkt von Rasulullah (s.a.s.) erzählt wurde.“

Die Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu) wurde von vielen Tabi’ien wiedergegeben, wie Ali Ibn Abu Talha und Ibn Jarir in Ma’riful Qur’an von Mufti Muhammad Shafi Band 7, S. 217, im Tafsier Ibn Jarir Band 22, S. 29 und auch von Imam Qurtubi, alle mit SAHIH Überlieferungsketten, und erklärt in dem Buch „Hijaab“ von Ibn Uthaimin S. 9 und bestätigt in dem Buch „Hijaab wa Safur“ von Schaikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah (r.) S. 11 und von Schaikh Abdul Aziz bin Bazz (r.) S. 55 und S. 60.

Abdullah Ibn Mas’ud (r.a.), der bekannt war als der Sahabi mit dem meisten Wissen über die Schariah. Er wurde Muslim, als er ein kleines Kind war, blieb seitdem die meiste Zeit bei Rasulullah (s.a.s.) und erhielt so das Wissen des Qur’ans von ihm. Umar Ibn Khattab (r.a.) sagte über ihn: „Bei Allah, ich kenne keine Person, die qualifizierter ist in den Angelegenheiten, die den Qur’an betreffen, als Abdullah Ibn Mas’ud.“

Abdullah Ibn Mas’ud erklärte; das Wort Dschilbab (wie es im Qur’an erwähnt wird in Surah Ahzab, Ayah 59) bedeutet ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt, dazu gehören Kopf, Gesicht und Hände. (Von Ibn Taymiyyah (r.) in seinem Buch über Fatwas Seite 110 Band 2 und von Schaikh Ibn Uthaimin in seinem Buch Hijaab.

Abu Ubaidah Salmani (r.a.), ein anderer sehr bekannter Sahabi, sagte: „Dschilbab soll den Körper der Frau ganz bedecken, so dass nichts herausschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann.“ (Tafsier Al-Qurtubi ). Und in der Zeit von Rasulullah (s.a.s.) „pflegten die Frauen ihre Übergewänder (Dschilbab) über ihre Köpfe in so einer Weise zu tragen, dass nur ein Auge sichtbar war, um den Weg zu sehen.“ (in dem Buch „Hijaab“ S. 9)

Ubaida bin Abu Sufyan bin Al-Harith (r. a.) ein anderer sehr bekannter und gelehrter Gefährte von Rasulullah (s.a.s.) und der Sohn von Abu Sufyan Bin Harith. Imam Muhammad bin Sirin (r.) einer von den Tabi’ien mit dem meisten Wissen: „Als ich Ubaida bin Sufyan bin Al-Harith (r.a.) fragte wie Dschilbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes „Alaihinna“ in diesem Vers.“ (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in „Hijaab wa Safur“ zitiert von Shaikh Abdul Aziz Bin Bazz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf Seite54)

 

2. Von den Tabi’ien…

Ibn Jarir (r.) zitiert die Meinung von Ibn Abbaas (r.a.): „Allah hat allen muslimischen Frauen befohlen, wenn sie ihre Häuser aus Notwendigkeit verlassen, ihre Gesichter zu bedecken, indem sie einen Teil ihrer Übergewänder über ihre Köpfe ziehen.“ (Tafsier Ibn Jarir, Band 22 S. 29)

Der Tabi’ie Qatadah (r.) sagte, dass Dschilbab gewickelt und so gelegt werden soll, dass es über die Stirn gezogen wird und die Nase bedeckt (so dass die Augen sichtbar sind) und die Brust und den größten Teil des Gesichtes bedeckt.

Der Tabi’ie Ali bin Abu Talha (r.) zitiert von Ibn Abbas (r.a.) , dass er zu sagen pflegte, es war erlaubt, Hände und Gesicht zu zeigen, als Surah An-Noor Ayah 31 offenbart wurde, aber nachdem Surah Al-Ahzaab,Vers 59 mit dem Wort „Dschalabib“ offenbart wurde, danach, sagte Ibn Abbas (r.a.), wurde den muslimischen Frauen befohlen, ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken mit Ausnahme eines Auges. Und das war auch die Meinung von Ibn Mas’ud (r.a.). (Zitiert von Ibn Taymiyyah (r.) in seinem Buch über Fatwa und von Scheich Abdul Aziz bin Bazz (r.) in dem Buch „Hijaab wa Safur“ Seite 60).

Imam Muhammad bin Sirin (r.) einer der gelehrtesten Tabi’ien: „Als ich Ubaida bin Sufyan bin Al-Harith (r.a.) ein sehr bekannter und gelehrter Gefährte Rasulullahs (s.a.s.) über die Bedeutung des Verses über „Alaihinna“ fragte und wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes „Alaihinna“ in diesem Vers.“ (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in „Hijaab wa Safur“ zitiert von Shaikh Abdul Aziz Bin Bazz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf der Seite 54).

 

3. Von den Mufassirien des Qur’an…

Der Mufassir Imam Al-Qurtubi (r.) zitiert in seinem Tafsier über das Ayah von „Dschilbab“ (Al-Ahzaab 33:59), dass „Dschilbab“ ein Tuch ist, das den ganzen Körper bedeckt. Ibn Abbas (r.a.) und Ubaidah As-Salmani (r.a.) sagten, dass es vollständig um den Körper der Frau gewickelt werden soll, so dass nichts hervorschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann. (Tafsier Al-Qurtubi, Surah Al-Ahzab, Ayah 59) Dies wurde auch bestätigt von Imam Wahidi Imam Neishapuri in dem Buch von Quran Tafsier „Gharaib-ul-Quran“ und „Ahkam-ul-Quran“ ,von Imam Razi in seinem Tafsier der Surah Ahzaab in dem Buch „Tafsier- Kabir“, von Imam Baidavi in seinem Quran Tafsier „Tafsier-Baidavi“ von Abu Hayyan in „Al-Bahr-ul-Muhiet“ und von Ibn Sa’d Muhammad bin Ka’b Kuradhi. Alle haben das Tragen von Dschilbab mehr oder weniger auf die gleiche Weise beschrieben wie die zwei Beschreibungen von Ibn Abbas (r.a.).

Auch in seinem „Al-Jami’ li Ahkaamil Quran“ sagt Imaam Qurtubi (Rahimahullah): „Für alle Frauen treffen effektiv die Bedingungen dieses Verses zu, die das Prinzip der Shariah miterfaßt, dass alles an einer Frau „Aurah“ (verhüllungsbedürftig) ist - ihr Gesicht, Körper und Stimme, wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben außer in Situationen der Notwendigkeit, wie z.B. Zeugnis ablegen…“ (Al-Jami’ li Ahkaamil Quran)

At-Tabari und Ibn Al-Mundhir beschreiben die Methode des Tragens des Dschilbaab nach Ibn Abbas und Qatadah (Radhiallahu Anhum). „Das Tuch soll von oben über den Kopf gewickelt werden die Stirn bedeckend, und dann soll eine Seite des Tuches das Gesicht unterhalb der Augen bedecken, so dass fast das ganze Gesicht und der Oberkörper bedeckt sind. So sind beide Augen sichtbar (was in Notwendigkeit erlaubt ist).“ (Ruh-ul-Maani, Band 22. S. 89)

Ibn Kathier (r.) sagt: „Frauen dürfen keinen Teil ihrer Schönheit und Reize Fremden preisgeben außer dem, was nicht möglich ist zu verbergen.“ (Zitiert von Mufti Ibrahim Desai in seinem Artikel über Hidschab)

Maulana Abul A’la Maududi in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Ayah 59: „Im Vers 59 wurde die dritte Stufe der sozialen Reform unternommen. Allen muslimischen Frauen wurde befohlen, gut verhüllt mit ihren Übergewändern und mit ihren Gesichtern bedeckt herauszukommen, immer wenn sie aus einem wichtigen Grund das Haus verließen.“ (Aus dem Quran Tafsier von Maulana Abul A’la Maududi über das Ayah 59 der Surah Al-Ahzaab)

 

4. Von den 4 Madhabib (4 Rechtschulen)…

Mufti Anwar Ali Adam Al-Mazahiri (Mufti A’zam (Oberster Mufti) der Madrasa Madinatul Uloom Trinidad und Tobago): Imam Schaafi, Malik und Hanbal sind der Meinung, dass „Niqaab“ (das vollständige Bedecken des Gesichts und der Hände mit der Ausnahme einer kleinen Stelle für die Augen, um zu sehen) Fardh (verpflichtend) ist.

Imam Abu Hanifa sagt, dass „Niqaab“ Wajib ist, und dass Gesicht und Hände gezeigt werden können, vorausgesetzt, es besteht nicht die Angst, dass das Ansehen des weiblichen Gesichts reizvoll ist, ansonsten, falls die kleinste Chance des Reizes bei dem Anschauer hervorgerufen wird (Die Bedeutung des Reizes ist die, dass der Anschauer das Frauengesicht sehen und denken würde, dass es schön ist, sexuelle Gedanken sind nicht damit gemeint), ist das Zeigen des Gesichts und der Hände Haraam. (Zitiert aus der von Mufti Ali Adam Mazahiri am 13.9.99. herausgegebenen Fatwa. Er hat die Meinungen der 4 Imams folgenden Quellen entnommen: Tafsier Ibn Kathier, Tafsier, Ma´rifatul Our´an, Durrul Muhtaar, Fatawa Shami, Al Mabsoot, Fathul Qadier. Und die Meinung von Imam Abu Hanifah wird dadurch belegt, dass diese Aussage in seinem berühmten Buch der Hanafi Rechtswissenschaft Fatawa Shami wiedergegeben wird.)

Abdul Aziz Bin Bazz (er gehörte der Hanbali Schule der Rechtswissenschaft an): „Es ist für eine Frau notwendig, ihr Gesicht vor einem Mann, der nicht Mahram, ist zu bedecken.“ (Dies wurde zitiert aus der Broschüre von Sheikh Bin Bazz über Hidschab, aus dem Buch „Islamic Fatwas regarding woman“ und aus der arabischen Version des Buches „Hijaab wa Safur“ S. 51)

Shaikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah (r.) berichtet, dass die richtige Meinung bei der Hanbali und Maliki Madhab die ist, dass es Wadschib ist, alles zu bedecken außer einem oder zwei Augen, um den Weg zu sehen. (Aus dem arabischen Buch Hijaab wa Safur“ unter der Fatwa von Ibn Taymiyyah über Hidschaab, S. 10)

Muhammad Salih Al-Munajjid sagt: Alles einer Frau ist Aurah, basierend auf dem Hadith: Rasulullah (s.a.s.) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah.“ (Erzählt von Tirmidhi mit einer Sahih Isnaad (Überlieferungskette). Dies ist die richtige Ansicht nach dem Madhab der Hanbalis, eine der beiden Ansichten der Maalikis und eine der beiden Ansichten der Shaafi. (Zitiert aus seinem Buch der Fatwaas und seiner Web-Seite)

Jamiatul Ulama Junbi Africa erklärt, dass die richtige Ansicht des Hanafi Madhab die ist: „Eine Frau muss richtig und vollkommen in einem losen Übergewand verhüllt sein, das ihren ganzen Körper total verbirgt, auch ihr Gesicht!“ (Dies steht in dem Buch „Islamic Hijab“ von Jamiatul Ulama S. 12)

Mufti Azam Rasheed Ahmad Ludhyanvi (r.) (einer der obersten Muftis des Hanafi Madhabs in seiner Zeit. Diese Meinung wird als die richtige Meinung des Hanafi Madhabs heute gehalten) erklärt in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Vers 59: „Allah Taa’la sagt ihnen, dass sie, immer wenn es notwendig ist aus dem Haus zu gehen, sich mit einem großen Übergewand bedecken sollen und eine Ecke davon über ihr Gesicht ziehen sollen, so dass sie nicht erkannt werden.“ (Aus seinem Artikel “A Detailed, analytical review on the Shar’ee hijab”)

Shaikh Abdul A’la Maududi (Der Gründer von „Jamat-ul-Islami“, auch ein bekannter und respektierter Gelehrter des Hanafi Madhab): „Es ist für die Frauen angeordnet, sich in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verschleiern.“ (In dem Buch „Purda“ von Shaikh Abul A’la Maududi)

 

5. Von den bekannten und respektierten Ulama / Gelehrten…

Ibn Al-Hazam (r.): „In der arabischen Sprache, der Sprache des Propheten (s.a.s) bedeutet das Wort „Dschilbaab“ (wie es im Quran Surah Ahzaab Vers 59 erwähnt wird) das Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt. Ein Tuch, das kleiner ist als eines, das den ganzen Körper bedecken würde, kann nicht als Dschilbaab kategorisiert werden.“ (Al-Muhallah, Band 3 S. 217)

Ibn Al-Mandhur (r.): Dschalabib ist der Plural von Dschilbaab. Dschilbaab ist in Wirklichkeit das äußere Tuch/Decke, das eine Frau um sich wickelt über ihre Kleider, um sich von Kopf bis Fuß zu bedecken. Es bedeckt ihren gesamten Körper.“ (Lisan ul-Aarab, Band 1, S. 273)

Ibn Hajar Al-Asqalanee (r.): „Eine Überlieferung nach der Autorität von Aisha (r.a.) sagt: „Eine Frau soll, wenn sie in dem Zustand von Ihram ist (während Hajj und Umrah), ihre Kopfbedeckung über ihr Gesicht ziehen, um es zu verbergen.“ (In Fathul Bari, Kapitel über Hajj)

Shaikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah (r.) berichtet: „Frauen pflegten ohne Übergewänder (Dschalabib) herumzulaufen, und Männer konnten ihre Gesichter und Hände sehen, aber als folgender Vers herabgesandt wurde: „O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen..” (Surah Al-Ahzaab Vers 59) wurde dies verboten, und den Frauen wurde befohlen, Dschilbaab zu tragen.“ Dann sagt Ibn Taymiyyah weiter: „Das Wort Dschilbaab bedeutet ein Tuch, das Ibn Mas’ud (r.a.) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für Frauen nicht erlaubt, ihre Gesichter und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen“ (Ibn Taymiyyahs Buch über Fatwaas S.110 Band 2 und in dem Buch Hijaab S. 15)

Abdul Aziz bin Bazz: „Nach dem Verständnis der Leute der besten Zeiten (der „Salaf“) müssen die muslimischen Frauen, nachdem der Ayah über den Schleier offenbart wurde, alles bedecken auch Gesicht und Hände. Sie können ein oder zwei Augen zeigen, um den Weg zu sehen. Dies war die Meinung der Sahaba wie Ibn Abbaas, Ibn Masud, Aisha (r.a.) und anderen, und dies war die Meinung der Tabi’ien, die ihnen folgten, wie Ali bin Abi Talha und Muhammad bin Sirin (r.) und der rechtgeleiteten Gelehrten, die ihnen folgten, wie Ibn Taymiyyah und Imaam Ahmed bin Hanbal (r.).“ (Zitiert aus dem Buch „Hijaab wa Safur“)

Shaikh Abubakar Jassas (r.) sagt: „Dieser Vers in Surah Ahzaab zeigt, dass den jungen Frauen, wenn sie ihre Häuser verlassen, befohlen wird, ihre Gesichter vor Fremden (nicht-mahram Männern) zu bedecken, und sich auf einer solchen Weise zu bekleiden, die Bescheidenheit und Keuschheit ausdrückt, so dass Leute die Schlechtes beabsichtigen keine Hoffnungen auf sie hegen.“ (Ahkum Al-Quran, Band 3 S. 48 )

Imam Ghazaali (r.): „Frauen verließen ihre Häuser (zur Zeit von Rasulullah (s.a.s) ) mit Niqaabs auf den Gesichtern.“ (Aus seinem berühmten Buch über Fiqh „Ihyaal Uloom“)

Qazi Al-Baidavi (r.): „’Einen Teil ihrer Übergewänder über sich ziehen’ (Koran) bedeutet, sie sollen einen Teil ihrer Übergewänder vor ihr Gesicht ziehen und sich damit bedecken.“ (Tafsir-i-Baidavi Band 4 S. 168)

Jamia Binoria Pakistan (Dies ist eine Frage und Antwort eines Mufti einer hoch respektierten Hanafi islamischen Universität in Pakistan). Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen? Antwort: „Wenn sie (die Frauen) herausgehen, sollen sie mit einem Mahram und ordnungsgemäß mit einer ‘Burqa’ (eine ‘Burqa’ bedeckt den ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch, so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind…“

Es steht auch in dem berühmten Buch über Fiqh Durrul Mukhtar: „Jungen Frauen ist es verboten ihre Gesichter in der Gegenwart von Männern zu entblößen.“

Hakimul Ummah Maulana Ashraf Ali Thanvi (r.) sagt in seinem berühmten Buch über Hanafi Fiqh „Bahishti Zewar“: „Es ist weder erlaubt für eine junge Frau, ihr Gesicht in Gegenwart von Ghayr-Mahrams zu entblößen, noch soll sie an einem Platz stehen, wo sie beobachtet werden kann. Wir lernen daraus, dass der Brauch, das Gesicht der Braut in Öffentlichkeit zu zeigen, wo alle Männer sie beobachten können, auch nicht erlaubt ist. Dies zu machen ist eine große Sünde.“ (Bahisti Zewar)

Shaikh Muhammad Salih Al-Munajjid (Einer der „größten“ Gelehrten unserer Zeit, sagt in seiner Fatwaa über Niqaab): „Die bevorzugte Meinung, die auf Beweise gestützt ist, ist die, dass es Pflicht ist, das Gesicht zu bedecken. Deshalb ist es jungen Frauen verboten, ihre Gesichter vor nicht-mahram Männern zu entschleiern, um Unheil zu vermeiden.” In einer anderen Fatwaa, als er gefragt wurde, ob es für Schwestern besser sei Niqaab zu tragen, sagte er… „Die Tatsache ist, dass es Pflicht ist für Frauen, ihre Gesichter zu bedecken.“ dazu, wie Niqaab getragen werden sollte, sagte der Shaikh: „Eine Frau kann ihr linkes Auge aufdecken, um zu sehen, wohin sie geht, und, wenn notwendig, kann sie beide Augen aufdecken. Die Öffnung soll nur groß genug sein für die Augen.“ Noch in einer anderen Fatwaa erklärte er die Aurah der Frauen… „Der Gesandte (s.a.s.) sagte: ‘Alles einer Frau ist Aurah.’ (Berichtet von al-Tirmidhi mit einer Sahih Isnaad) Dies ist die bevorzugte Ansicht nach dem Madhhab der Hanbalis, einer der beiden Ansichten der Maalikis und einer der beiden Ansichten der Shaafa’is.“

Shaikh ibn Uthaimin (in seinem Buch „Islamic Fatwas regarding Women“ S. 289) Frage: Was ist das islamische Hidschab? Antwort: „Das islamische Hidschab bedeutet für die Frauen, alles zu bedecken, was nicht gezeigt werden darf. Das heißt, sie muss alles bedecken, was bedeckt werden muss. Das erste ihrer Körperteile, das sie bedecken muss, ist ihr Gesicht. Es ist die Ursache der Versuchung und die Ursache der Leute, sie zu begehren. Deshalb muss eine Frau ihr Gesicht vor Männern, die nicht Mahram sind, bedecken. Was die anbetrifft, die behaupten, das islamische Hidschab bedeutet, Kopf, Schultern, Rücken, Füße, Schienbein und Unterarme zu bedecken und erlauben ihr Gesicht und Hände zu entblößen, so ist dies eine erstaunliche Behauptung. Denn es ist gut bekannt, dass die Ursache der Versuchung und des Anschauens das Gesicht ist. Wie kann jemand sagen, dass die Shariah nicht das Entblößen eines Fußes einer Frau erlaubt, während sie erlaubt, das Gesicht zu zeigen? Es ist nicht möglich, dass es in der hochgeachteten, weisen und nobelen Shariah Widersprüche gibt.“

Shaikh Jamaal Zarabozo: „In Surah „Al-Ahzaab“ Vers 59 hat Allah den gläubigen Frauen befohlen „Dschilbab“ zu tragen. Ein „Dschilbab“ ist in allen Büchern von Tafsier als ein Umhang definiert, der den Körper der Frau vom oberen Teil ihres Kopfes bis zu ihren Füßen bedeckt. Es ist auch in den Büchern der Gelehrten früherer Generationen beschrieben, dass die Frauen, nachdem dieser Vers offenbart wurde, sich vollständig verhüllten nur, zum Beispiel, ein Auge aufdeckend, um den Weg zu sehen. Daraus folgt, dass dies das äußere Gewand der Frau ist, das sie vor einem Mann, zu dem sie keine Beziehung hat (Nicht-Mahram), tragen muss.“

Shaikh Ibn Jibreen (Herausgenommen aus dem Buch „Islamic Fatwas regarding women“) Frage: Ich bin mit einer Frau verheiratet, die, Dank sei Allah, Hidschab trägt. Aber, wie es der Brauch in meinem Land ist, trägt sie kein Hidschab vor dem Mann ihrer Schwester, und ihre Schwester trägt kein Hidschab in meiner Gegenwart. Dies ist so der Brauch. Weiterhin trägt meine Frau kein Hidschab in Gegenwart meines Bruders oder ihrer Vetter. Geht dies gegen die Shariah und Religion? Was kann ich machen, wo es doch in meinem Land Brauch geworden ist, in Gegenwart der erwähnten Leute kein Hidschab zu tragen. Wenn ich meiner Frau sage, sie soll vor diesen Leuten Hidschab tragen, wird sie mich beschuldigen, dass ich ihr nicht vertraue und sie verdächtigen würde usw… Antwort: „All die Gruppen von Männern, die du in deiner Frage erwähnt hast, sind nicht Mahram für sie. Es ist ihr nicht erlaubt, ihr Gesicht und ihre Schönheit vor ihnen aufzudecken. Allah hat ihr nur erlaubt, sich vor den Mahram Männern, die in dem Vers in Surah „An-Nur“ erwähnt werden, zu entschleiern. „Und sprich zu den Gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten… und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern…“ (Al-Nur 31)

Zuerst solltest du deine Frau davon überzeugen, dass es verboten ist, ihr Gesicht vor nicht-mahram Männern zu entblößen. Versuche es, dass sie sich daran hält, auch wenn es gegen den Brauch eurer Leute geht und sie dich beschuldigt. Du solltest diese Angelegenheit auch mit deinen nahen Verwandten klären, die du erwähnt hast, das sind die Brüder des Ehemannes, der Ehemann der Schwester, die Vetter usw… Sie alle sind Nicht-Mahram, und sie alle können sie heiraten, wenn sie geschieden wird.“

______________________________________________________________________

 

Widerlegungen von „Schaikh“ Ibn Uthaimin

Dies ist aus dem Buch „Hijaab“ von Shaikh Ibn Uthaimin aus Saudi Arabien. Gedruckt von Madrasah Arabia Islamia Azaadville South Africa. Übersetzt von Hafedh Zaheer Essack, Rajab 1416 (December 1995):

Die Gelehrten, die der Meinung sind, es sei erlaubt, das Gesicht und die Hände einer fremden Frau (die nicht Mahram ist) anzusehen, sagen dies aus folgenden Gründen:

Das weitverbreitete Hadith (Überlieferung) von Aisha (r.a.) als Asmaa (r.a.) , die Tochter von Abu Bakr, zum Propheten (s.a.s.) kam und dünne Kleider anhatte. Er trat an sie heran und sagte: „O Asmaa! Wenn ein Mädchen ihre Pubertät erreicht hat, ist es für sie nicht schicklich, mehr zu entblößen als das und das.“ Er zeigte auf Gesicht und Hände. Aber dieses Hadith ist als schwach eingestuft auf Grund zwei schwerwiegender Schwächen:

1. Es gibt keine Verbindungen zwischen Aisha (r.a.) und Khalid bin Dareek, der das Hadith von ihr erzählt. Und in jeder Überlieferungskette ist Khalid bin Dareek erwähnt.

2. In der Kette der Überlieferer erscheint Sa’eed bin Basheer, der bei den meisten Muhadithien als schwacher Überlieferer bekannt ist. Dies wird erwähnt von Imaam Ahmad bin Hanbal (r.), An-Nasai (r.), Ibn Madeeni (r.) und Ibn Ma’een (r.). Dies ist auch der Grund, warum Imaam Bukhari (r.) und Muslim (r.) dieses Hadith nicht in ihren Büchern aufnahmen.“ (Von Shaikh Ibn Uthaimin in dem Buch „Hijaab“ S.17 u. 18)

Wir müssen auch bemerken, dass der Muhadith Abu Dawud, wenn er dieses (weitverbreitete) Hadith zitiert, dazu schreibt, dass es „Mursal“ ist (mit einer unterbrochenen Kette, die nicht zu den Sahaba zurückführt). (Aus dem Buch „Hijaab wa Safur“ unter der Fatwaa von Shaikh Abdl Aziz Bin Bazz auf Seite 61)

Auch als schwach erklärt von Shaikh Nasirudden Al-Albaani in seinem Daeef Sunan Abu Dawud in Kitab-ul-Libas unter Hadith 4092 (das ist die orginal Hadith Nummer). Es wurde auch erwähnt in dem Magazin „Al Hijrah“, dass sich die Gelehrten einig sind, dass dieses Hadith schwach ist.

Eine andere Sache, die die Schwäche dieses Hadith zeigt, ist, dass die Frauen der Sahaba (Gefährten des Propheten), nachdem der Ayah über Hidschab (Surah Al-Ahzaab Ayah 59) offenbart wurde, einen vollständigen Schleier trugen und ihre Gesichter und Hände bedeckten. Darin eingeschlossen ist auch Asmaa (r.a.), die Tochter von Abu Bakr, die das oben erwähnte Hadith erzählt haben soll. Asmaa (r.a.) bedeckte sich vollständig auch ihr Gesicht, das wird in einem authentischen Hadith in Imam Maliks „Muwatta“ Buch 20 Hadith 20.5.16 berichtet.

____________________________________________________________________

 

Arabische Wörter von den Sahaba (Gefährten des Gesandten) und Gelehrten erklärt…

Shaikh Ibn Al Hazam (r.) schreibt: „In der arabischen Sprache des Propheten (s.a.s.) ist „Dschilbab“ (so wie es im Koran erwähnt wird) das äußere Tuch, das den ganzen Körper bedeckt. Ein Stück Stoff, das zu klein ist, den ganzen Körper zu bedecken, könnte nicht Dschilbab genannt werden.“ (Al-Muhalla Band 3, S. 217)

Der Tabi’ie Qatada (r.) sagt; dass „Dschilbab“ gewickelt werden und über die Stirn gezogen befestigt werden sollte, es sollte die Nase bedecken (so dass die Augen zu sehen waren) und die Brust und der größte Teil des Gesichtes.

Dschalabib, das in dem Quran Vers gebraucht wird, ist der Plural von Dschilbab. „Dschilbab ist in Wirklichkeit das äußere Tuch oder die Decke, die eine Frau über ihre Kleider um sich wickelt, um sich von Kopf bis Fuß zu bedecken. Es verdeckt ihren Körper vollständig.“ (Lisan ul Arab Band 1, S. 273)

Ibn Masood (r.a.) erklärt Dschilbab als ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt, dazu gehören auch Gesicht und Hände (Fatwaa Ibn Taymiyyah S. 110 Band 2)

Was bedeutet wirklich Hidschab?

Die Wurzel des Wortes Hidschab ist hadschaba, und das bedeutet: (hadschb) zu verschleiern, bedecken, abschirmen, schützen, zurückgezogen (von), verstecken, unbekannt machen, unmerklich machen, unsichtbar, geheimhalten, eine Trennung verursachen, sich verkleiden, maskieren, sich verbergen, sich verhüllen, von der Sicht fliehen, verheimlichen, decken, versteckt werden, unbekannt sein, verschwinden, unsichtbar werden, von der Sicht verschwinden, zurückziehen, nicht wahrnehmbar…

Hadschb: Zurückgezogenheit, sich abschirmen, sich fernhalten…

Hidschab Plural Hudschub: Bedeckung, Umhüllung, Überhang, Vorhang, Verschleierung der Frau, Abschirmung, Trennwand, zusammenfaltbare Tarnung, Barriere…

Ihtidschab: Verbergung, Geheimhaltung, Verheimlichung, Verhüllung, Verdeckung, Verschleierung, Schleier…

Hidschab: verstecken, abschirmen, schützen…

Mahdschub: versteckt, verborgen, verschleiert…

Diese Bedeutungen von hidschab wurden aus Arabic-English Dictionary, The Hans Wehr dictionary of modern written arabic, herausgegeben von J.M. Cowan entnommen. Ins Deutsche übersetzt aus Langenscheidt Taschenwörterbuch…

 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
Heute waren schon 39 Besucher (66 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden