Der Weg zu ALLAH
 
  Weg zu ALLAH
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Das Vorkaufsrecht (Schuf'a)

Das Vorkaufsrecht (Schuf'a)

Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "In seiner Rechtsprechung erkannte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Vorkaufsrecht an, solange dabei keine Teilung stattfand. Wenn aber bereits Grenzen gezogen und Wege geebnet worden waren, so war das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden."

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 2257]

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'A'ischa Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Ich fragte: »O Gesandter Allahs, ich habe zwei Nachbarn. Wem von den beiden soll ich das Geschenk geben? « Und er antwortete: »Demjenigen, dessen Tür zu dir am nächsten ist. «"

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 2259]

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Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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