Der Weg zu ALLAH
 
  Weg zu ALLAH
  Auszüge aus dem Sahih Al-Buharyy
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  => Das Wissen
  => Die Gebetswaschung(WuduŽ)
  => Die rituelle Waschung (Gusl)
  => Die Menstruation (Haid)
  => Der Tayammum
  => Das Gebet (As-Salah)
  => Die Gebetszeiten
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  => Das Freitagsgebet (Dschumu'a)
  => Muhammad der Prophet Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm
  => Das Gebet bei Furcht
  => Die beiden Feste
  => Das Witr-Gebet
  => Das Gebet um Regen (Istisqa')
  => Das Gebet bei Sonnenfinsternis
  => Die Niederwerfung bei der Qur'an - Rezitation ("Sudschudu-l-Qur'an" oder "Sudschudu-t-Tilawa")
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  => Die Vorzüglichkeit des Gebets in Makka und Al-Madina (Fad lu-s-Salati fi Makka wa-l-Madina)
  => Das Werken im Gebet
  => Die Vergesslichkeit im Gebet
  => Der Todesfall
  => Die Zakah
  => Die Pilgerfahrt (Hadsch)
  => Die besuchsweise Pilgerfahrt ('Umra)
  => Die Vorzüglichkeit von Al-Madina
  => Das Fasten (As-Saum)
  => Das erquickende Gebet im Ramadan (Salatu-t-Tarawih)
  => Die Vorzüge der Lailatu-l-Qadr (Nacht der Macht)
  => Das Sich-Zurückziehen (I'tikaf)
  => Der Handel
  => Der Kredit (Salam) (Terminus bitte nicht verwechseln mit dem Wort Salam (= Friede))
  => Das Vorkaufsrecht (Schuf'a)
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  => Das Trinkwasser und die Bewässerung
  => Die Leihe
  => Von der Gerichtsbarkeit
  => Die Fundsache
  => Von Beschwerden und Unterdrückung
  => Die Gesellschaft (Scharika)
  => Das Pfand
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  => Das Zeugnis (Schahada)
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  => Das Testament
  => Vom Dschihad und Leben des Propheten Allahs Segen und Friede auf ihm
  => Die Beute (Ganima)
  => Die Schutzsteuer (Dschizya) und der Waffenstillstand (Muwada'a)
  => Vom Beginn der Schöpfung
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  => Die Charakteristika (Manaqib)
  => Die Vorzüglichkeit der Prophetengefährten
  => Der Kriegszug
  => Die Erläuterung des Qur'an (Tafsir)
  => Die Vorzüglichkeit des Qur'an
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  => Die Scheidung (Talaq)
  => Der Lebensunterhalt (Nafaqa)
  => Die Speise
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  => Die Bittgebete (Da'awat)
  => Herzergreifendes (Riqaq)
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Die Beute (Ganima)

Die Beute (Ganima)

'Abdullah Ibn Mugaffal, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Während wir das Schloss von Chaibar belagerten, warf man einen Schlauch mit Fett herunter. Ich versuchte ihn heimlich zu nehmen, und als ich um mich herum sah, erblickte ich den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Da schämte ich mich vor ihm."

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 3153]

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Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Es kam oft vor, dass wir in unseren Schlachten Honig und Weintrauben erbeuteten und verzehrten, ohne diese von ihrem Ort zu entfernen." (Bei manchen Gelehrten versteht sich in diesem Hadith, dass der Verzehr an Ort und Stelle von verderblichen, erbeuteten Waren grundsätzlich erlaubt ist. Bei Weintrauben liegt es auf der Hand, dass diese auf dem langen Transportweg der Gefahr der Vergärung und demnach der Verwandlung in alkoholische Substanz ausgesetzt wird, was die Ware letzten Endes für die Muslime wertlos macht. Daraus erfolgt das rechtliche Urteil, dass Nahrungsmittel, nicht dem Abwarten der rechtmäßigen Verteilung der Beute unterliegen, es sei denn, dass es sich um große Mengen handelt, die in unserer Zeit kostengünstig konserviert, gekühlt und schnell transportiert werden und somit den Armen und Bedürftigen zugute kommen können)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 3154]

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Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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