Der Weg zu ALLAH
 
  Weg zu ALLAH
  Auszüge aus dem Sahih Al-Buharyy
  => Der Glaube(Iman)
  => Das Wissen
  => Die Gebetswaschung(WuduŽ)
  => Die rituelle Waschung (Gusl)
  => Die Menstruation (Haid)
  => Der Tayammum
  => Das Gebet (As-Salah)
  => Die Gebetszeiten
  => Der Gebetsruf (Athan)
  => Das Freitagsgebet (Dschumu'a)
  => Muhammad der Prophet Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm
  => Das Gebet bei Furcht
  => Die beiden Feste
  => Das Witr-Gebet
  => Das Gebet um Regen (Istisqa')
  => Das Gebet bei Sonnenfinsternis
  => Die Niederwerfung bei der Qur'an - Rezitation ("Sudschudu-l-Qur'an" oder "Sudschudu-t-Tilawa")
  => Verkürzen des Gebets ("Qasru-s-Salah" oder "Taqsiru-s-Salah")
  => Die Vorzüglichkeit des Gebets in Makka und Al-Madina (Fad lu-s-Salati fi Makka wa-l-Madina)
  => Das Werken im Gebet
  => Die Vergesslichkeit im Gebet
  => Der Todesfall
  => Die Zakah
  => Die Pilgerfahrt (Hadsch)
  => Die besuchsweise Pilgerfahrt ('Umra)
  => Die Vorzüglichkeit von Al-Madina
  => Das Fasten (As-Saum)
  => Das erquickende Gebet im Ramadan (Salatu-t-Tarawih)
  => Die Vorzüge der Lailatu-l-Qadr (Nacht der Macht)
  => Das Sich-Zurückziehen (I'tikaf)
  => Der Handel
  => Der Kredit (Salam) (Terminus bitte nicht verwechseln mit dem Wort Salam (= Friede))
  => Das Vorkaufsrecht (Schuf'a)
  => Der Arbeitslohn (Idschara)
  => Die Bodenbestellung und der Bepflanzungsvertrag
  => Das Trinkwasser und die Bewässerung
  => Die Leihe
  => Von der Gerichtsbarkeit
  => Die Fundsache
  => Von Beschwerden und Unterdrückung
  => Die Gesellschaft (Scharika)
  => Das Pfand
  => Die Freilassung von Sklaven
  => Die Schenkung (Hiba bzw. Hadiyya)
  => Das Zeugnis (Schahada)
  => Die Schlichtung (Sulh)
  => Die Bedingungen (Schurut)
  => Das Testament
  => Vom Dschihad und Leben des Propheten Allahs Segen und Friede auf ihm
  => Die Beute (Ganima)
  => Die Schutzsteuer (Dschizya) und der Waffenstillstand (Muwada'a)
  => Vom Beginn der Schöpfung
  => Die Prophetengeschichten
  => Die Charakteristika (Manaqib)
  => Die Vorzüglichkeit der Prophetengefährten
  => Der Kriegszug
  => Die Erläuterung des Qur'an (Tafsir)
  => Die Vorzüglichkeit des Qur'an
  => Die Heirat (Nikah)
  => Die Scheidung (Talaq)
  => Der Lebensunterhalt (Nafaqa)
  => Die Speise
  => Die Freude über das Neugeborene ('Aqiqa
  => Schlachttier und Jagdbeute
  => Die Opfertiere
  => Die Getränke
  => Die Kranken
  => Die Medizin
  => Die Bekleidung (Libas)
  => Gutes Benehmen (Adab)
  => Die innermenschliche Beziehung (Isti'than)
  => Die Bittgebete (Da'awat)
  => Herzergreifendes (Riqaq)
  => Die Vorherbestimmung (Qadar)
  => Der Glaube und die Gelöbnisse
  => Die Sühne für einen Schwur
  => Die Erbschaft
  => Das Strafrecht (Hudud)
  => Die Blutschuld (Diyya)
  => Apostasie und Aufständigkeit
  => Die Nötigung (Ikrah)
  => Die Kniffe (Hiyal)
  => Die Traumdeutung (Ta'bir)
  => Grundlagen der Staatsführung (Ahkam)
  => Das Wünschen (Tamanni)
  => An der Sunna festhalten
  => Der Monotheismus (Tauhid)
  Gästebuch
  Islam Videos
  Kochen und Backen
  Die Propheten
  Meine Geschichten und Gedichte
  Kontakt
  Links
  Fiqh
  Aqida
  Bücherecke
  Allgemein
  Wellness
Die Nötigung (Ikrah)

Die Nötigung (Ikrah)

Ibn 'Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Qur'an -Vers (4:19):"O die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben ... "wurde offenbart, da folgender Brauchtum üblich war: Wenn ein Mann starb, hatten seine Erben Vorrecht über seine Witwe. Wenn einer unter ihnen sie heiraten wollte, konnte er es tun und wenn die Erben sie an einen anderen verheiraten wollten, so konnten sie es auch tun. Wollten sie es nicht, so stand es ihnen auch zu denn sie hatten mehr Recht auf sie als ihre eigenen Familienangehörigen. Deshalb wurde dieser Qur'an -Vers offenbart."

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 6948]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei."(Vgl. Hadith Nr.2442)

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 6951]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:»Hilf deinem Bruder, ob er Unrecht begeht oder unter Unrecht leidet! « Einer fragte: »O Gesandter Allahs, diesem helfen wir, wenn er unter Unrecht leidet. Aber wie können wir ihm helfen, wenn er selbst das Unrecht begeht? « Der Prophet erwiderte: »Indem du seine Hände mit Tatkraft vom Unrecht abhältst. Dies ist eine Hilfe für ihn! «" (Vgl. Hadith Nr.2444 und 6951)

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 6952]

--------------------------------------------------------------------------------

 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
Heute waren schon 65 Besucher (96 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden