Der Weg zu ALLAH
 
  Weg zu ALLAH
  Auszüge aus dem Sahih Al-Buharyy
  => Der Glaube(Iman)
  => Das Wissen
  => Die Gebetswaschung(WuduŽ)
  => Die rituelle Waschung (Gusl)
  => Die Menstruation (Haid)
  => Der Tayammum
  => Das Gebet (As-Salah)
  => Die Gebetszeiten
  => Der Gebetsruf (Athan)
  => Das Freitagsgebet (Dschumu'a)
  => Muhammad der Prophet Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm
  => Das Gebet bei Furcht
  => Die beiden Feste
  => Das Witr-Gebet
  => Das Gebet um Regen (Istisqa')
  => Das Gebet bei Sonnenfinsternis
  => Die Niederwerfung bei der Qur'an - Rezitation ("Sudschudu-l-Qur'an" oder "Sudschudu-t-Tilawa")
  => Verkürzen des Gebets ("Qasru-s-Salah" oder "Taqsiru-s-Salah")
  => Die Vorzüglichkeit des Gebets in Makka und Al-Madina (Fad lu-s-Salati fi Makka wa-l-Madina)
  => Das Werken im Gebet
  => Die Vergesslichkeit im Gebet
  => Der Todesfall
  => Die Zakah
  => Die Pilgerfahrt (Hadsch)
  => Die besuchsweise Pilgerfahrt ('Umra)
  => Die Vorzüglichkeit von Al-Madina
  => Das Fasten (As-Saum)
  => Das erquickende Gebet im Ramadan (Salatu-t-Tarawih)
  => Die Vorzüge der Lailatu-l-Qadr (Nacht der Macht)
  => Das Sich-Zurückziehen (I'tikaf)
  => Der Handel
  => Der Kredit (Salam) (Terminus bitte nicht verwechseln mit dem Wort Salam (= Friede))
  => Das Vorkaufsrecht (Schuf'a)
  => Der Arbeitslohn (Idschara)
  => Die Bodenbestellung und der Bepflanzungsvertrag
  => Das Trinkwasser und die Bewässerung
  => Die Leihe
  => Von der Gerichtsbarkeit
  => Die Fundsache
  => Von Beschwerden und Unterdrückung
  => Die Gesellschaft (Scharika)
  => Das Pfand
  => Die Freilassung von Sklaven
  => Die Schenkung (Hiba bzw. Hadiyya)
  => Das Zeugnis (Schahada)
  => Die Schlichtung (Sulh)
  => Die Bedingungen (Schurut)
  => Das Testament
  => Vom Dschihad und Leben des Propheten Allahs Segen und Friede auf ihm
  => Die Beute (Ganima)
  => Die Schutzsteuer (Dschizya) und der Waffenstillstand (Muwada'a)
  => Vom Beginn der Schöpfung
  => Die Prophetengeschichten
  => Die Charakteristika (Manaqib)
  => Die Vorzüglichkeit der Prophetengefährten
  => Der Kriegszug
  => Die Erläuterung des Qur'an (Tafsir)
  => Die Vorzüglichkeit des Qur'an
  => Die Heirat (Nikah)
  => Die Scheidung (Talaq)
  => Der Lebensunterhalt (Nafaqa)
  => Die Speise
  => Die Freude über das Neugeborene ('Aqiqa
  => Schlachttier und Jagdbeute
  => Die Opfertiere
  => Die Getränke
  => Die Kranken
  => Die Medizin
  => Die Bekleidung (Libas)
  => Gutes Benehmen (Adab)
  => Die innermenschliche Beziehung (Isti'than)
  => Die Bittgebete (Da'awat)
  => Herzergreifendes (Riqaq)
  => Die Vorherbestimmung (Qadar)
  => Der Glaube und die Gelöbnisse
  => Die Sühne für einen Schwur
  => Die Erbschaft
  => Das Strafrecht (Hudud)
  => Die Blutschuld (Diyya)
  => Apostasie und Aufständigkeit
  => Die Nötigung (Ikrah)
  => Die Kniffe (Hiyal)
  => Die Traumdeutung (Ta'bir)
  => Grundlagen der Staatsführung (Ahkam)
  => Das Wünschen (Tamanni)
  => An der Sunna festhalten
  => Der Monotheismus (Tauhid)
  Gästebuch
  Islam Videos
  Kochen und Backen
  Die Propheten
  Meine Geschichten und Gedichte
  Kontakt
  Links
  Fiqh
  Aqida
  Bücherecke
  Allgemein
  Wellness
Die Bodenbestellung und der Bepflanzungsvertrag

Die Bodenbestellung und der Bepflanzungsvertrag

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Kein Muslim wird einen Baum einpflanzen oder die Saat in die Erde senken, wovon Vögel, Menschen oder Tiere verzehren, ohne dass er dafür (von Allah) den Lohn eines Almosens (Sadaqa) erhalten wird ..."

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2320]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer einen Hund hält, dem werden sich täglich seine (guten) Taten um einen Teil verringern ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Landwirtschaft und der Schafshütung gehalten wird."...Abu Huraira berichtete ferner, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:"... ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Jagd und der Schafshütung gehalten wird."

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2322]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verfuhr mit den Bewohnern von Chaibar in der Weise so, dass sie die Hälfte dessen abliefern sollten, was ihnen das überlassene Land an Ertrag aus Baumbestand und Ackerbau einbrachte." (Siehe Hadith Nr. 2331)

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2329]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, gab den Juden das Land von Chaibar unter der Bedingung, dass sie es bestellen und bepflanzen sollten und die Hälfte dessen erhalten würden, was das Land an Ertrag einbrächte." (Siehe Hadith Nr. 2329)

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2331]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer ein Land urbar macht, das niemandem gehört, hat ein Vorrecht darauf. " 'Urwa erzählte, dass 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, während der Amtszeit seines Kalifats nach diesem Grundsatz in der Rechtsprechung so verfuhr.

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2335]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Die Leute pflegten (die Ländereien) gegen ein Drittel, Viertel oder gegen die Hälfte des Ertrages zu kultivieren, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer ein Land hat, der soll es selbst bestellen oder einem anderen ohne Gegenleistung geben und wenn dieser* das nicht tut, so soll er sein Land (trotzdem) behalten. «" (*Siehe Hadith Nr.2341)

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2340]

--------------------------------------------------------------------------------

 

 

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer ein Land hat, der soll es selbst bestellen oder seinem Bruder ohne Gegenleistung geben und wenn der (Bruder*) es ablehnt, so soll er sein Land (trotzdem) behalten." (*Siehe Hadith Nr. 2340)

--------------------------------------------------------------------------------

[Sahih Al-Bukhari Nr. 2341]

--------------------------------------------------------------------------------

 
 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
Heute waren schon 148 Besucher (165 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden