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Die Regeln des Fastens
Die Regeln des Fastens

Das Buch des Fastens

1. Vorwort


Allah sei Dank, wir danken ihm, bitten ihn um Hilfe, um Verzeihung, und um Rechtleitung und nehmen unsere Zuflucht zu Allah vor unseren schlechten Eigenschaften und Taten. Wen Allah recht leitet, für den gibt es keinen, der ihn in die Irre führt und wen Allah in die Irre führt, für den gibt es keine Rechtleitung. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah allein gibt, Er hat keinen Teilhaber, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.

Die glaubwürdigsten Worte finden sich in Allahs Buch und die beste Rechtleitung ist die des Muhammads (a.s.). Das Schlimmste, was man tun kann, sind, Erneuerungen in diese Lehren einzuführen, denn jede Erneuerung ist eine bid‘a (Eine Neuerung im religiös negativen Sinne, teilweise mit Ketzerei übersetzt. (Anm. d. Übers.)), jede bid‘a ist ein Irrweg und jeder Irrweg führt ins Feuer.

"Ohr ihr Gläubigen, fürchtet Allah wahrhaftig und sterbt ja nicht, ohne ihm ergeben (Muslim) zu sein." [Sūrat āl-‘imrān, 102]

"Oh ihr Menschen fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat und aus ihm das entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele Männer und Frauen sich (über die Erde) verbreiten lassen hat. Fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander zu bitten pflegt und die Blutsverwandtschaft. Allah passt auf euch auf."[Sūrat al-nisā’, 1]

"Oh ihr Gläubigen, fürchtet Allah und sagt, was recht ist, dann lässt er euch eure Werke gedeihen und vergibt euch eure Sünden. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, hat damit einen großen Sieg errungen." [Sūrat al-ahzāb, 70/ 71]

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Allah war Seinen Dienern gnädig, indem Er ihnen besondere Zeiten für gute Werke schenkte, zu denen die guten Taten vervielfacht gewertet und die schlechten Taten ausgelöscht werden, wo Stufen erhoben werden und sich die Seelen der Gläubigen ihrem Herrn zuwenden. Derjenige, der diese Zeiten für sich nutzt, um Gutes zu tun, wird glücklich werden, doch derjenige, der sie nutzlos verstreichen lässt, wird keinen Erfolg haben. Allah schuf die gesamte Schöpfung nur, damit sie Ihm diene. Er sagt:

"Und ich habe die Ğinn und die Menschen nur dazu geschaffen, dass sie mir dienen." [Sūrat al-dhāriyāt, 56]

Zu den größten und wichtigsten Gottesdiensten (IBADA) gehört das Fasten, das Allah Seinen Dienern auferlegt hat:

"Euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein." [Sūrat al-baqara, 183]

Und Allah erweckt das Verlangen Seiner Diener danach, indem Er sagt:

"und es ist besser für euch, ihr fastet, wenn ihr über Wissen verfügt" [Sūrat al-baqara, 184]

sowie Er ihnen rät, sich Ihm gegenüber für diese Vorschrift dankbar zu erweisen

"und preist Allah dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein" [Sūrat al-baqara, 185]

Er machte Seinen Dienern das Fasten zu einer Herzensangelegenheit und erleichterte es ihnen, damit es ihnen nicht lästig wird, ihre Gewohnheiten aufzugeben; Er sagte:

"eine bestimmte Anzahl von Tagen" [Sūrat al-baqara, 184]

So war Er ihnen gnädig und hielt ihnen Schaden und Bedrängnis fern:

"und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, so (ist ihm) eine Anzahl anderer Tage (auferlegt)." [Sūrat al-baqara, 184]

Es ist daher kein Wunder, dass sich die Herzen der Gläubigen in diesem Monat ihrem gnädigen Herrn zuwenden, Den sie über sich fürchten und Dessen Belohnung und großen Sieg sie erbitten.

Da diese Form des Gottesdienstes (IBADA) einen so großen Stellenwert hat, führt kein Weg daran vorbei, die Regeln, die mit dem Fastenmonat zusammenhängen, zu lernen, damit der Muslim seine Pflichten kennt und erfüllt. Er soll wissen, was harām (Verbotene) ist, damit er es vermeidet ebenso wie er wissen soll, was Mubah (Erlaubt) ist, damit er sich nicht unnötig mit dessen Vermeidung belastet.

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2. Das Fasten nach linguistischer Definition:


Fasten „siyam“ bedeutet Enthaltung. Allah erzählt uns von Maryam:

"Ich habe dem Barmherzigen ein Fasten gelobt" [Sūrat āl-‘imrān, 26]

in der Bedeutung von Schweigen, denn hierbei ist die Enthaltung vom Sprechen gemeint. In einem Gedicht heißt es:

„Sich enthaltende Pferde und nicht sich enthaltende Pferde unter aufwirbelndem Staub, andere kauen auf den Zügeln.“

Hier ist mit der Enthaltung das Wiehern gemeint.

Das Fasten nach dem religiösen Gesetz: Ausdruck der Enthaltung von allen Dingen, die das Fasten brechen, vom zweiten fağr (Morgendämmerung) bis zum Sonnenuntergang mit der dementsprechenden niyah (Absicht).

3. Der Verdienst des Fastens:


Der Verdienst des Fastens ist enorm, wie einige Hadīthe, die sahīh (authentisch) sind, bestätigen: dass Allah das Fasten speziell für sich selbst in Anspruch genommen hat und dass Er den Fastenden belohnt und seinen Lohn unbegrenzt vervielfacht, nach einem Hadīth:

"Bis auf das Fasten, denn das ist für Mich und Ich werde es entsprechend belohnen." [Al-Bukhārī, gemäß der Zählung des Fath al-Bārī, Nr. 1904]

"Es gibt nichts, was dem Fasten entspricht." [Überliefert von al-Nisā’ī]

"Das Bittgebet des Fastenden wird nicht zurückgewiesen." [Überliefert von al-Bayhaqī mit einer Überliefererkette, die sahīh ist.]

"Der Fastende hat zwei Freuden, wenn er das Fasten bricht, freut er sich über das Fastbrechen, und wenn er seinem Herrn begegnet, freut er sich über sein Fasten." [Überliefert von Muslim.]

"Das Fasten wird am jüngsten Tag Fürbitte für den Diener halten und wird sagen: ‚Oh Herr, ich habe ihm tagsüber das Speisen und die Begierde versagt, so gewähre mir Fürbitte für ihn." [Überliefert von Ahmad und Hassan al-Haithamī.]

"Der Mundgeruch des Fastenden ist schöner bei Allah als der Duft von Moschus." [Überliefert von Muslim.]

"Das Fasten ist ein Schutz und eine unzugängliche Festung vor dem Feuer." [Überliefert von Ahmad.]

"Wer einen Tag um Allahs Willen fastet, dessen Gesicht wird Allah für diesen einen Tag siebzig Herbste vom Feuer fernhalten." [Überliefert von Muslim.]

"Wer einen Tag fastet, weil er Allahs Gesicht (Wohlwollen) begehrt, und an dem Tag stirbt, an dem wird der Eintritt ins Paradies gewährt." [Überliefert von Ahmad.]

"Im Paradies gibt es ein Tor, das ar-Rayyān heißt. Durch dieses Tor werden die Fastenden eingehen und keiner sonst. Wenn sie eingetreten sind, wird es verschlossen und danach wird niemand mehr das Paradies hierdurch betreten." [Überliefert von al-Bukhārī.]

" Es wurde euch ein gesegneter Monat geschenkt, in dem euch vorgeschrieben ist zu fasten. In ihm werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore der Hölle verschlossen und die Teufel gefesselt. In ihm gibt es eine Nacht, die besser ist als tausend Monate."

Das Fasten in Ramadan ist ein Pfeiler des Islam, in ihm wurde der Quran herabgesandt und in ihm ist eine Nacht, die besser als tausend Monate ist:

"Und wenn Ramadan beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet und die Tore der Hölle verschlossen und die Teufel in Ketten gelegt." [Überliefert von al-Bukhārī.]

"Das Fasten in ihm kommt dem Fasten von zehn Monaten gleich." [Siehe im musnad von Ahmad]

"Wer im Ramadan gläubig und in Erwartung der Belohnung fastet, dem werden alle begangenen Sünden vergeben." [Überliefert von al-Bukhārī.]

"Allah rettet bei jedem Fastbrechen Menschen vor dem Feuer." [Überliefert von Ahmad.]

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4. Die Vorteile des Fastens


Im Fasten sind Weisheiten und viele Vorteile, deren Dreh- und Angelpunkt die Gottesfurcht ist, die Allah in Seinem Wort erwähnt:

" Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig. " [Sūrat al-baqara, 183.]

Das bedeutet, dass, wenn der Mensch sich mit dem Wunsch nach Allahs Wohlgefallen und aus Angst vor Seiner Strafe des Erlaubten enthält, dann wird er auch eher dazu gebracht, sich von dem Verbotenen fernzuhalten. Wenn der Mensch Hunger hat, dann sind viele Sinne davon betroffen. Doch wenn der Mensch satt ist, dann haben seine Zunge, seine Augen, seine Hände und sein Geschlechtsteil Hunger. Auf diese Weise führt das Fasten zu einer Überwältigung des Teufels, zu einem Bruch mit den Begierden und zum Schutz der Gliedmaßen.

Hinzu kommt, dass der Fastende, wenn er den Schmerz des Hungers verspürt, sich besser in die Lage der Armen hineinversetzen kann und sich somit freundlich ihnen gegenüber verhält und ihnen zu essen gibt, denn es ist schließlich nicht das Gleiche, nur vom Hunger zu hören oder ihn am eigenen Leib zu erfahren. Der Reitende kennt nicht die Mühsal des Wandernden, bis er selbst wandern muss.

Weiterhin nährt das Fasten den Wunsch, die Gelüste zu vermeiden und sich von Ungehorsam fernzuhalten, da ja im Fasten eine Überwindung der Charakter und eine Entwöhnung der Nefs (Seele) von ihren Gewohnheiten liegt. Gleichsam ist hier eine Gewöhnung an eine bestimmte Ordnung und die Einhaltung gewisser Zeiten enthalten, was das Chaos vieler Menschen beseitigen würde, wenn sie es begreifen.

Im Fasten manifestiert sich die Einheit der Muslime, denn die gesamte Ummah beginnt und beendet das Fasten im selben Monat.

Es ist auch eine große Gelegenheit, um zu Allah zu rufen, denn die Herzen der Menschen drängen zu den Moscheen: einige betreten sie zum ersten Mal, andere wiederum haben sie schon sehr lange nicht mehr betreten und befinden sich in einem Zustand seltener Liebenswürdigkeit. Man muss diese Gelegenheit beim Schopfe packen, um freundliche Empfehlungen, angemessene Erklärungen und nützliche Worte auszusprechen, die sich auf Gottesfurcht und Frömmigkeit gründen. Doch der Da‘wah-Betreibende sollte über all der Beschäftigung mit anderen nicht sich selbst vergessen, so dass er gleich einem Docht ist, der sich selbst verbrennt, um den Menschen zu leuchten.

5. Die Regeln des Fastens:


Im Islam gibt es fünf Arten vom Fasten:

1. Hierzu gehört das Pflicht-Fasten, oder auch Pfeiler genannt, welches das Fasten im Monat Ramadan bezeichnet, nach Allahs Worten:

" Oh ihr Gläubigen, euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten. " [Sūrat al-baqara, 183]

Sowie nach den Worten Seines Gesandten (a.s.) in einem Hadīth, den al-Bukhārī und Muslim überlieferten:

" Der Islam wurde auf fünf (Pfeilern) gebaut. "

Einer davon ist das Fasten und die Muslime waren sich einig, dass damit das Fasten im Monat Ramadan gemeint ist. Wer leugnet, dass es sich hierbei um eine Pflicht handelt, der tritt vom Islam aus. Von Abū Ya‘lā und al-Daylamī ist uns überliefert, und al-Dhahabī hat dies für sahīh erklärt, dass Ibn ‘Abbās (Allah schenke ihnen Sein Wohlgefallen) den Propheten (a.s.) sagen hörte:

" Der Inbegriff des Islam und der religiösen Vorschriften, sind drei, auf denen der Islam gegründet wurde. Wer eine von ihnen unterlässt, tritt durch vom Islam aus und dessen Blut wird erlaubt: das Bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt, das Gebet und das Fasten im Ramadan. "

Al-Dhahabī sagt hierzu, und die Gläubigen stimmen mit ihm überein, dass derjenige, der das Fasten im Ramadan ohne Krankheitsgrund unterlässt, schlimmer als der Ehebrecher oder der Alkoholiker ist, ja sie gehen sogar soweit, an seinem Islam zu zweifeln und ihn als einen Ketzer zu sehen.


2. Das Sühne-Fasten, wie z. B. als Sühne für einen Schwur, nach den Worten Allahs:

" Und wenn einer keine Möglichkeit dazu findet, hat er drei Tage zu fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, die ihr schwört. Gebt Acht auf eure Eide! So macht euch Allah Seine Zeichen klar. Vielleicht werdet ihr dankbar sein. " [Sūrat al-mā’ida, 89]

Das Gleiche gilt für die Sühne der Jagd während des Ihrams (Pilgerfahrt oder Umra) sowie des zihārs (Tatsache, dass ein Mann seiner Frau die ehelichen Pflichten verweigert, indem er zu ihr sagt, dass sie für ihn genauso harām ist wie seine Mutter - eine vorislamische Praktik. (Anm. d. Übers.)) u. a. Hierunter fällt auch das Fasten, das man Allah gelobt hat, wie Maryam gelobte, sich der Rede zu enthalten. Dieses Gelöbnis muss man einhalten, so dass auf diese Weise das Fasten zur Pflicht wird.


3. Das erwünschte Fasten, wie z. B. am Tag ‘Arafah für alle, die sich nicht auf der Pilgerfahrt befinden. Dies ist der 9. Tag des Monats dhū’l-hiğğa (Der zwölfte Monat. (Anm. d. Übers.)) nach den Worten des Propheten (a.s.):

" Das Fasten am Tag ‘Arafah tilgt die Sünden zweier Jahren: des Vorigen und des Nächsten, und das Fasten am Tag ‘Aschūrā’ tilgt das vergangene Jahr. " [Überliefert von Muslim.]

Weiterhin fallen hier sechs Tage des Monats schawāl drunter, nach den Worten des Gesandten (a.s.):

" Wer im Ramadan fastet und darauf noch sechs Tage aus schawāl folgen lässt, dem wird es angerechnet, als ob er das ganze Jahr gefastet hätte. " [Überliefert von Muslim.]


4. Das verhasste Fasten:

a) Das Fasten am Tag ‘Arafah für den Pilger.

" nach dem Verbot des Gesandten (a.s.), am Tag ‘Arafah zu fasten, für den, der auf dem Berg ‘Arafah steht." [Überliefert von Abū Dawūd, von al-Hākim zum sahīh erklärt.]

b) Das Fasten in der letzten Hälfte des Monats scha‘bān (Der zehnte Monat, der Monat nach Ramadan. (Anm. d. Übers.)), nach den Worten des Gesandten (a.s.):

" Wenn die Mitte des Monats scha‘bān überschritten ist, so fastet nicht. " [Überliefert von den Überlieferern und von Ibn Habbān zum sahīh erklärt.]

c) Das Fasten nur am Freitag (ohne Tag(e) davor oder danach), nach den Worten des Gesandten (a.s.):

" Der Freitag ist euer Feiertag, also fastet nicht, es sei denn, ihr fastet den Tag davor oder den Tag danach. " [Überliefert von al-Bazzār.]

Die Überliefererkette ist gut und sein Ursprung liegt in den beiden Sahīhs.

5. Das verbotene Fasten.

Dies ist das Fasten an den Feiertagen des Fastbrechens und zum Opferfest sowie den drei darauf folgenden Tagen (der 3 Tashriq-Tage):

„Denn der Prophet Allahs (a.s.) entsandte einen Ausrufer, der in Minā verkündete: ‚Fastet nicht diese Tage, denn sie sind Tage des Essens, Trinkens, des ehelichen Verkehrs - und in einer Überlieferung - des Gedenken Allahs.“ [Überliefert von al-Tabarānī, mit Ursprung des Hadīthes bei Muslim.]

Weitere verbotene Tage sind nach Übereinstimmung der Gelehrten die Tage der Menstruation und des Wochenbettes, nach den Worten des Gesandten (a.s.):

„Ist es nicht so, dass die menstruierende Frau nicht betet und nicht fastet?! Dies gehört zu den Mangelhaftigkeiten ihrer Religion.“ [Überliefert von al-Bukhārī.]

Doch die Rede soll hier nur vom Fasten im Monat Ramadan sein. Was sind die Regeln des Fastens im Ramadan?



6. Die Regeln des Fastens im Ramadan


Dieses Fasten ist einer der Pfeiler und eine der Pflichten des Islam, die notwendigerweise bekannt sein müssen. Der Beweis für die Pflicht ist der Quran, die Sunnah und die Übereinstimmung der Muslime. Der Beweis im Quran ist die āya:

" Oh ihr Gläubigen, euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten. " [Sūrat al-baqara, 183]

So wie auch Seine Worte:

" Der Monat Ramadan, in dem der Quran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten. " [Sūrat al-baqara, 185]


„Vorgeschrieben“ bedeutet in diesem Falle „Pflicht“ und die Worte Allahs

" und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten "

sind ein Befehl, und ein Befehl bedeutet wiederum Pflicht. Der Beweis aus der Sunnah sind die Worte des Gesandten (a.s.):

" Der Islam wurde auf fünf (Pfeilern) erbaut. "

Hierunter erwähnt er (a.s.) das Fasten. (Überliefert von al-Bukhārī und Muslim.) Die Muslime stimmen bezüglich des Fastens überein, und wer es leugnet, der tritt vom Islam aus. Das Fasten im Ramadan wurden den Muslimen im zweiten Jahr der hiğrah vorgeschrieben. Ibn Hiğr meint während des Monats scha‘bān, und nach einhelliger Meinung fastete der Prophet (a.s.) in seinem Leben neun Ramadane.


7. Für wen ist das Fasten im Ramadan Pflicht?


Nach einstimmiger Meinung der Gelehrten ist das Fasten Pflicht für:

den Muslim (Ungläubiger ist ausgeschlossen)

den Zurechnungsfähigen (der Geisteskranke oder Bewusstlose braucht nicht zu fasten)

den Volljährigen, die Volljährigkeit bemisst sich nach einem der drei folgenden Faktoren:

dem ersten Samenerguss im Schlaf oder auch im wachen Zustand

dem Wuchs der Scham- und Achselhaare

der Vollendung des 15. Lebensjahres

Für die Mädchen kommt die Menstruation hinzu, ab deren Eintreten gefastet werden muss, auch wenn sie vor dem 10. Lebensjahr eintritt.


Das Kind soll mit sieben Jahren zum Fasten aufgefordert werden, wenn es dazu in der Lage ist. Einige Gelehrte sagen, dass es mit zehn Jahren für die Unterlassung des Fastens geschlagen werden soll, wie dies auch bei dem Gebet der Fall ist. (Vgl. al-Mughnī, 3/ 90) Der Lohn des Fastens gebührt dem Kind, doch die Eltern erhalten den Lohn für die gute Erziehung und die Weisung zum Guten. Von Rubay‘ Bint Mu‘awwidh (Allah schenke ihr sein Wohlgefallen) wird überliefert, dass sie, als das Fasten am Tag ‘Aschūrā’ vorgeschrieben wurde, sagte:

" Wir pflegten unsere Kinder zum Fasten zu veranlassen und ihnen Spielzeuge aus farbiger Wolle zu machen. Wenn eines von ihnen vor Hunger weinte, gaben wir ihm das Spielzeug, bis die Zeit des Fastbrechens kam. " [Überliefert von al-Bukhārī.]


Manche Menschen sind ein wenig nachlässig, wenn es darum geht, ihre Kinder zum Fasten aufzufordern, insofern, als dass das Kind vielleicht begeistert fastet und es auch vermag, doch dann befiehlt ihm sein Vater oder seine Mutter aus liebevoller Fürsorge, das Fasten zu brechen und wissen nicht, dass die wahre Fürsorge darin liegt, das Kind zum Fasten zu verpflichten. Allah sagt:

" Oh ihr Gläubigen, nehmt euch und eure Angehörigen vor einem Feuer in acht, dessen Brennstoff aus Menschen und Steinen besteht, und über das harte und strenge Engel gesetzt sind, die sich gegen Allah, in dem, was Er ihnen befohlen hat, nicht auflehnen, sondern tun, was ihnen befohlen wird. " [Sūrat al-tahrīm, 6]


den Gesunden. Der Kranke braucht nicht zu fasten, wenn er es nicht kann

den Sesshaften. Der Reisende braucht nicht zu fasten, sofern die Reise eine Strecke beträgt, die auch das Kürzen des Gebetes erlaubt.

und die Frau muss rein von Menstruation oder Wochenfluss sein.


Das Fasten muss erst beginnen, wenn der Monat Ramadan anfängt, nach den Worten Allahs:

" Wer von euch den Neumond sieht und in dem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten. "

„Anwesend sein“ bedeutet in diesem Falle, dass man nicht auf Reisen ist, denn der Reisende darf das Fasten brechen, nach den Worten Allahs:

" und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, so (ist ihm) eine Anzahl anderer Tage (auferlegt). " [Sūrat al-Baqara, 184]
 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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