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Darf ein Mann seiner Frau erlauben, ihr Gesicht zu entblößen?

Darf ein Mann seiner Frau erlauben, ihr Gesicht zu entblößen?
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

Frage:

Wie lautet das Urteil über einen Mann, der seiner Frau erlaubt, aus dem Haus zu gehen, wenn sie Make-up und große Ohrringe, die von ihren Ohren baumeln, zusammen mit ihrem Khimâr trägt, den sie so bindet, dass er ihre Ohren und ihren Hals zeigt?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.
Der Mann muss begreifen, dass er für seine Frau, Söhne und Töchter verantwortlich ist. Gemäß dem Hadîth von ‘Abd-Allâh ibn ‘Umar (möge Allâh mit ihnen beiden zufrieden sein), der sagte: „Ich hörte den Gesandten Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagen: ‚Wahrlich, ihr seid alle Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde: Der Emir, der über alle Menschen eingesetzt worden ist, ist ein Hirte, und er ist verantwortlich für seine Herde. Und der Mann ist für seine Leute in seinem Haushalt ein Hirte, und er ist verantwortlich für seine Herde. Und die Frau ist für den Haushalt ihres Mannes und für ihre Kinder eine Hirtin, und sie ist verantwortlich für sie. Und der Diener eines anderen ist ein Hirte in Bezug auf den Besitz seines Herrn, und er ist verantwortlich für diesen Besitz. Wahrlich, ihr seid dann alle Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde.’“
Berichtet von al-Bukhâri, 893; Muslim, 1829

Also wird der Ehemann am Tage der Wiederauferstehung für seine Frau und Kinder vor Allah zur Verantwortung gezogen werden können, wenn er es vernachlässigte, sie zu ermahnen und sie anständig zu erziehen.

Zweitens: 

Die Gelehrten haben festgesetzt, dass der Schmuck der Frauen in zwei Kategorien fällt: Sichtbarer Schmuck, der die äußere Kleidung der Frau ist. Und verborgener Schmuck, den keiner sehen darf außer dem Ehemann, wie Kohl, Armreifen und Ringe. Der Beweis dafür ist die Überlieferung, die von Ibn Mas’ûd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet wurde, bezüglich der Interpretation des Verses, in dem Allâh sagt (ungefähre Bedeutung): „…und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar ist…“ [al-Nûr 24:31] Ibn Mas’ûd sagte: Es gibt zwei Arten von Schmuck: sichtbarer Schmuck und verborgener Schmuck, den keiner sehen darf außer dem Ehemann. Der sichtbare Schmuck ist die Kleidung; der verborgene Schmuck sind Dinge wie Kohl, Armreifen und Ringe. Gemäß einer anderen Überlieferung schließt sichtbarer Schmuck die Kleidung ein und das, was verborgen ist, schließt Fußketten, Ohrringe und Armreifen ein.
Berichtet von Ibn Jarîr in seinem Tafsîr, 18/117
Eine ähnliche Interpretation wurde auch von Ibn ‘Abbâs berichtet.
Siehe Adwa’ al-Bayân, 6/196

Deshalb haben die Gelehrten gesagt, dass es für eine Frau verpflichtend ist, ihr Gesicht, ihre Hände und ihren verborgenen Schmuck zu bedecken. Dies ist, was von etlichen Gelehrten, einschließlich Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyah, als korrekter betrachtet wird. Al-Shanqîti (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte, als er diese Angelegenheit erörterte und nachdem er die Ansichten der Gelehrten zitierte und feststellte, dass der Bericht, der von Ibn Mas’ûd berichtet wurde, mit größerer Wahrscheinlichkeit richtig sein wird: Diese Ansicht ist unserer Ansicht nach die korrekteste Meinung; es ist mehr auf der sicheren Seite, weit entfernt von den Verdächtigungen und Ursachen der Fitnah.
Adwa’ al-Bayân, 6/192

Make-up, Henna und ähnliches sind Arten des Schmucks, die eine muslimische Frau nicht vor Nicht-Mahrams zeigen darf.
Sheikh Muhammad al-Sâlih al-‘Uthaymîn sagte:
Es ist nichts Falsches daran, Henna als Schmuck zu verwenden, besonders für eine verheiratete Frau, die sich damit für ihren Ehemann schmückt. Bezüglich unverheirateter Frauen besteht die korrekte Ansicht darin, dass es erlaubt ist, aber dass sie es nicht vor den Leuten zeigen darf, weil es eine Art Schmuck ist.
Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/477

Aber einige Ärzte haben gesagt, dass das Verwenden von künstlichem Make-up der Haut der Frau schadet. Wenn dies bestätigt ist, dann sollte es vermieden werden.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte:
Wenn das Make-up eine Frau verschönert und ihr keinen Schaden zufügt, dann ist nichts Falsches daran, aber ich habe gehört, dass Make-up die Gesichtshaut beschädigt und sie deshalb auf eine hässliche Weise verändert, noch vor der altersbedingten Veränderung der Haut. Ich hoffe, dass die Frauen ihre Ärzte darüber befragen werden. Wenn dies bestätigt ist, dann ist das Verwenden von Make-up entweder harâm oder mindestens makrûh, da alles, was eine Person verunstaltet oder hässlich macht, entweder harâm oder makrûh ist.
Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/474

Drittens:

Hinsichtlich des Halses und der Ohren der Frau, die unter ihrem Khimâr hervorschauen, dies ist harâm. Die Ohren und der Hals gehören zu den Stellen, die einer Frau befohlen wurden, vor nicht-mahram Männern zu verbergen; sie sind ein Teil der Schönheit, die es verboten ist, vor irgendjemandem zu entblößen, außer vor dem Ehemann und den Mahrams. Die Fuqaha' sind sich darin einig, dass die Ohren der Frau ‘Aurah sind und dass es nicht erlaubt ist, sie vor Nicht-Mahrams zu zeigen. Jegliche Art von Schmuck, die mit ihnen verbunden ist – wie Ohrringe – ist ebenso ein Teil des verborgenen Schmucks, der nicht gezeigt werden darf.
Al-Mawsû’ah al-Fiqhiyyah, 2/376
Bezüglich der Bedingungen des Hijâb, siehe Frage Nr. 6991.

Zusammenfassend: 

Es ist einem Mann nicht gestattet, seiner Frau zu erlauben, ihren verborgenen Schmuck zu zeigen. Er muss ihr sagen, dass sie den korrekten Hijâb tragen soll, sonst wird der Mann zu denjenigen gehören, die in der Sharî’ah als diejenigen gelten, die keine richtige beschützende Eifersucht bezüglich ihrer Ehre besitzen.
Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Es gibt drei Arten von Menschen, die nicht ins Paradies eingehen werden und die Allâh am Tage der Wiederauferstehung nicht anschauen wird: Derjenige, der seinen Eltern gegenüber ungehorsam ist, die Frau, die die Männer imitiert, und der Dayûth (jemand, der keine beschützende Eifersucht bezüglich seiner Frau besitzt – Anmerkung der Übersetzerin)." (Berichtet von Ahmad; Ahmad Shâkir (6180) sagte, sein Isnâd is sahîh.)
Seine Frau muss Allâh fürchten und den richtigen Hijâb befolgen. Dies wird gut für sie sein, hinsichtlich ihrer religiösen Verpflichtung und vor ihrem Herrn.
Und Allah weiß es am besten.


Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 9611)

Wasalam

 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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