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Ist eine Ehe ohne Wali aus dem Verwandtenkreis gültig?
-Im Namen des Allerbarmers, dem Barmherzigen-


Asalamu alaikum wa rahmatulahi wa barakatu

Das Thema lautet:

Ist eine Ehe ohne Wali aus dem Verwandtenkreis gültig?



Sicherlich haben sich das viele gefragt, und alhamdulilah ich habe mich damit damit beschäftigt und will euch die Antwort nicht vorenthalten.

Um sich mit dem Thema zu beschäftigen, muss man erstmal wissen, was die Vorraussetzungen für einen Wali ist, damit er Vormund für die Frau zum Verheiraten, sein kann.

Wie wir wissen ist die Heirat ohne einen Wali nicht gültig, aber dieser MUSS ebenfalls Voraussetzungen erfüllen, sonst ist die Ehe wiederum nicht gültig.


Die Voraussetzungen für einen Wali sind:

1) Er muss von geistiger Gesundheit sein,

2) erwachsen (gemäß dem Islam, d.h. ca. Pubertät-Alter),

3) frei (d.h. kein Sklave),

4) er soll dieselbe Religion haben wie die Braut. Weder kann ein Kafir der Wali eines Muslims sein,noch kann ein Muslim der Wali eines Kafirs sein, aber ein Kafir kann der Wali einer Kafir Frau sein, selbst wenn beide unterschiedliche Religionen haben. Ein Apostat (d.h. ehemaliger Muslim, der den Islam verlassen hat) kann für NIEMANDEN ein Wali sein.

5) Er soll einen guten Charakter haben (Frömmigkeit, Achtung etc.) und nicht verdorben sein.Einige Gelehrte haben dies als Voraussetzung festgelegt, während andere einen guten Charakter dem äußeren Anschein nach als hinreichend betrachten. Wieder andere meinen, es genügt, wenn er für fähig erachtet wird, die Interessen der Frau, für die er als Wali auftritt, in angemessener Weise zu vertreten.

6) Er muss männlichen Geschlechts sein, denn der Prophet salla-llahu alleyhi wa salam sagte:
"Keine Frau kann einen Ehevertrag für eine andere Frau schließen, und keine Frau kann einen Ehevertrag ür sich selbst schließen, denn die Zaaniya (eine Frau, die Unzucht begeht) ist die, die ihre Angelegenheit für sich selbst erledigt."
(Ibn Majah)

7) Er sollte weise sein und vernünftig, was bedeutet, dass er in der Lage sein sollte, die Interessen der Ehe zu verstehen und abzuwägen.

Falls es keinen Wali gibt, der diese Vorraussetzungen erfüllt, dann ist der Wali der Frau, der Führer der Muslime(oder ein Vertreter von ihm, wie zum Beispiel ein Richter oder ein Imaam einer Moschee), wenn die Frau selbst keinen Wali hat.

Und Allah weiiß es am Besten.

Quelle: Islam Qa- Großmufti sheich Salih al-Munajjid





Also zusammengefasst bedeutet das, dass wenn du keinen aus der Familie hast, der diese Voraussetzungen erfüllt,weil zum Beispiel deine Brüder und nahen Verwandten wie Onkel etc. Apostate sind, weil sie beispielsweise nicht beten, so musst du zu den nächsten Verwandten, sind sie aber auch nicht dazu fähig, weil sie auch abgefallen sind, weil sie die falsche Aqida beispielsweise haben, so kann sofort inshaAllah der Imam (für die in Deutschland) die Aufgabe als Wali übernehmen.
Und die Ehe ist gültig bei Allah ta3ala.

Hier noch eine Fatwa dazu, die dies bestätigt:

http://www.fataawa.de/Fatawaas/4.Fiqh/5....t/0174.pdf

Ich möchte euch gerne hier an den letzten Text in der Fatwa erinnern:

In Ländern, wo wir keine muslimischen Richter haben, wie z.B. Europa, können Gelehrte oder rechtschaffene Muslime diese Funktion übernehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Eltern Nichtmuslime (Kuffar) sind, da diese ja nach der Scharia nicht als Vormund fungieren darf.

Leider ist das heutzutage besonders in Deutschland oft vorzufinden, dass man keinen wahrhaftigen Vormund in seiner Familie als Wali sehen kann. Entweder haben sie fast alle die falsche Aqida, oder sie beten nicht oder sie sind keine Wahrhaftigen und Vertrauenswürdigen. Möge Allah uns davor bewahren. Amin.


Eine andere Sache ist, wenn der Vater Muslim ist, aber er einfach nicht seiner Tochter erlauben will, den Mann zu heiraten, dann kann sie geradewegs zum Qadi gehen, und er übernimmt sofort die Rolle als Wali. Alhamdulilah der Islam ehrt die Frau und macht es uns leicht.

Beweis dazu hier:

http://de.youtube.com/watch?v=3QjTcr_1lJo



Das ist für Diejenigen, die sich für Shuyuch halten und etwas für ungültig, haram, halal etc. bezeichnen, obwohl sie kein Wissen darüber haben. Fürchtet Allah, und macht nicht etwas zu haram was Allah für halal erklärt hat.


Und Allah weiß es am Besten.
Das Schlechte kommt vom Shaytan und das Gute von Allah subhana wa ta3ala.

Wa alaikum asalam wa rahmatulahi wa barakatu


Eure Schwester im Islam
Amina
 
 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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