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Das Urteil über das Tragen von Verlobungs- und Eheringen
Bismillahir-rahmanir-rahim

Assalamu aleikum

Das Urteil über das Tragen von Verlobungs- und Eheringen

(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

Frage:

Wie lautet das Urteil bezüglich (des Tragens von) Eheringen für Männer? Wenn es erlaubt ist, können sie aus irgendeinem anderen Material außer Gold sein? Welche anderen Metalle – abgesehen von Gold – sind für Männer verboten?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh.

Bezüglich Männer, die Gold tragen – ob es ein Ring oder irgendetwas anderes ist – so ist es unter keinen Umständen erlaubt, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) den Männern dieser Ummah Gold verboten hat. Als er einst einen Mann einen Ring
aus Gold tragen sah, nahm er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) den Ring von dessen Hand und sagte: „Würde irgendeiner von euch ein Stück Kohle aus dem Feuer nehmen und es in seiner Hand halten?“
(Berichtet von Muslim, al-Libâs wa’l-Zînah, 3897).

Daher ist es dem muslimischen Mann nicht erlaubt, einen Goldring zu tragen. Aber hinsichtlich Ringen aus Silber oder irgendeiner anderen Metallart, so ist es für Männer erlaubt, sie zu tragen, selbst wenn es Edelmetalle sind. Was den Ehering anbelangt, der anlässlich der Heirat getragen wird, so gehört dies nicht zu den Bräuchen der Muslime. Wenn man glaubt, dass es zwischen dem Ehepaar Liebe erzeugt, und dass das Abnehmen und nicht Tragen (des Eheringes) eine Auswirkung auf die Eheliche Beziehung hat, dann wird dies als eine Form des Shirks betrachtet und ist eine Art des Jâhili-Glaubens.

Auf Obengenanntem basierend ist es unter keinen Umständen erlaubt, einen Ehering zu tragen.


Erstens: Weil es eine Imitation derjenigen (Leute) ist, die nicht gut sind; es ist ein Brauch, der von den Nichtmuslimen zu den Muslimen gelangt ist.

Zweitens: Wenn es vom Glauben begleitet wird, dass es eine Auswirkung auf die Eheliche Beziehung hat, dann ist dies eine Art des Shirks – lâ hawla wa lâ quwwata illa Billâh (es gibt keine Macht und keine Kraft außer durch Allâh).

(Aus einer Fatwa, die von Sheikh Sâlih al-Fawzân erlassen wurde.)
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn wurde über das Urteil bzgl. des Tragens von Verlobungsringen gefragt. Er sagte:
Der Verlobungsring ist eine Art von Ring und es ist grundsätzlich nichts
Falsches an Ringen, solange es nicht von einem Glauben begleitet wird, wie einige Menschen es tun, wenn der Mann seinen Namen in den Ring eingravieren lässt, den er seiner Verlobten gibt, und sie ihren Namen in den Ring eingravieren lässt, den sie ihm gibt, indem sie glauben, dass dies eine starke Bindung zwischen dem Paar schaffen wird. In diesem Fall ist dieser Ring harâm, da er ein Beiwerk zu etwas ist, für das es im Islam keine Basis gibt und was sinnlos ist. Ebenso ist es einem Mann bezüglich des Verlobungsringes nicht erlaubt, ihn an die Hand der Verlobten zu stecken, weil sie noch nicht seine Frau ist und sie noch immer eine Fremde (nicht-mahram) für ihn ist, da sie so
lange nicht seine Frau ist, bis der Ehevertrag abgeschlossen wurde.
Siehe al-Fatâwa al-Jâmi’ah li’l-Mar’ah al-Muslimah, Bd. 3, S. 914-915

Siehe auch Frage Nr. 11446.


Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 21441)
 
 
   
Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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