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Urteil über Lebensversicherung |
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Urteil über Lebensversicherung
Frage:
Ist es erlaubt eine Lebensversicherung zu machen, sodass ich meine Familie absichere bevor ich sterbe. Bitte geben Sie auch Beweise für ihre Antwort.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Sheikh Ibn Baz rahimauh lah wurde über Lebensversicherungen gefragt und er antwortete:“
Versicherungen für das Hab und Gut, oder das Leben abzuschließen ist Haraam und nicht zulässig im Islam, weil es in Gharar verwickelt ist. Gharar heißt in etwas Geld investieren, mit dem Risiko, dass es verloren geht. Versicherungen sind auch mit Zinsen verwickelt. Allah hat alle Geschäfte verboten, welche mit Zinsen zu tun haben und alle Geschäfte die mit Betrug vermischt sind, als Barmherzigkeit zu dieser Ummah, damit sie sich nicht selber schädigen.
Allah sagt:
Doch Allah hat den Handel erlaubt und die Zinsen verboten.(2:275)
Und es wurde in einer Sahih Überlieferung berichtet, dass der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam Betrug verboten hat.
Fataawa Islamiyyah, 3/5
http://salafiyya.wordpress.com/2008/04/3...sicherung/ |
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Der Glaube |
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Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek) |
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Wissen |
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Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek) |
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Die Gebetswaschung (WuduŽ) |
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Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek) |
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Die rituelle Waschung (Ghusl) |
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`AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027] |
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