Wer auch immer die Toten wäscht, so lass ihn Ghusl machen
Frage:
Muss derjenige, der die Toten gewaschen hat, seine Kleidung wechseln oder ein Bad nehmen, bevor er das Totengebet verrichtet?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die richtige wissenschaftliche Ansicht besteht darin, dass der Ghusl(Vollwaschung) nach der Wäsche des Verstorbenen mustahabb(erwünscht) ist, aber es ist nicht obligatorisch.
Das ist die Ansicht von Ibn 'Abbaas, Ibn 'Umar, 'Aa'ishah, al-Hasan al-Basri, Ibraaheem al-Nakha, al-Shaafa, Ahmad,
Ishaaq, Abu Thawr, Ibn al-Mundhir und andere, und es ist auch die Ansicht, die als am richtigsten betrachtet wird durch Ibn Qudaamah.
Sieh Sunan al-Tirmidhi, 3/318; al-Mughni, 1/134
Shaykh al-Albaani (rahimullah), sagte:
Es ist mustahabb für denjenigen, der den Verstorbenen wäscht, die große Vollwaschung(Ghusl) zu vollziehen, weil der Prophet
salla-llahu allayhi wa salam, sagte:
"Wer auch immer die Toten wäscht, lass ihn den Ghusl vollziehen, und wer auch immer ihn trägt, lass ihn den Wuduu vollziehen'."
Erzählt durch Abu Dawood, 2/62-63; al-Tirmidhi, 2/132. Einige seiner isnaads sind hasan, und einige sind saheeh gemäß den Bedingungen von Muslim. Ibn al-Qayyim setzte elf isnaads dafür in Tahdheeb al-Sunan an, dann sagte er: Diese isnaads zeigen an, dass der hadeeth mahfooz ist.
Ich sage: Es wurde als saheeh durch Ibn al-Qattaan, und von Ibn Hazm in al-Muhallaa, 1/250 und 2/23-25, und durch al-Haafiz in al-Talkhees, 2/134 (Muneeriyyah Ausgabe), eingestuft. Und er sagte, es ist zumindest hasan.
Die offenbare Bedeutung des Hadith zeigt an, dass es eine Pflicht ist, aber wir denken nicht, dass es eine Pflicht ist, aufgrund zwei mawqoof Ahadith, die als marfoo genommen werden sollten':
1 - Von Ibn 'Abbaas: "Wenn ihr die Toten wäscht, müsst ihr nicht den ghusl vollziehen, weil die Toten nicht naajis(unrein) sind. Es ist für euch genügend, eure Hände zu waschen."
(Erzählt durch al-Haakim, 1/386; al-Bayhaqi, 3/398).
Es scheint mir am wahrscheinlichsten, dass dieser Hadith mawqoof ist, wie ich in al-Da'eefah, 6304 erklärt habe.
2 - Ibn 'Umar sagte: "Wir pflegten, den Verstorbenen zu waschen, und einige von uns würden ghusl später vollziehen, und andere würden es nicht."
Erzählt durch al-Daaraqutni, 191; al-Khateeb in seinem Taareekh, 5/424, mit einem saheeh isnaad wie al-Haafiz sagte. Darauf wurde auch von Imaam Ahmad verwiesen. Al-Khateeb erzählte von ihm, dass er seinen Sohn nötigte, diesen Hadith niederzuschreiben.
Ahkaam al-Janaa'iz, 71. 72.
Das wird als die korrekte und die richtige Ansicht betrachtet, um am wahrscheinlichsten durch das Stehkomitee (1/318), und durch Shaykh Ibn 'Uthaymeen in al-Sharh al-Mumti', 1/295.
Hinsichtlich der Waschung der Kleidung gibt es keine Basis dafür in der Sunnah, und es ist weder obligatorisch noch mustahabb.
Islam QA