Der Weg zu ALLAH
 
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Die Erbschaft

Die Erbschaft

Die Erbschaft

 

Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ich war krank, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und Abu Bakr statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie kamen zu Fuß zu mir, als ich bewusstlos da lag. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wusch sich für das Gebet und goss das Wasser von ihm auf mich da kam ich wieder zu Bewusstsein und sagte:»O Gesandter Allahs, wie soll ich mit meinem Vermögen verfahren? Wie soll ich darüber entscheiden? « Er gab mir keine Antwort (und diese blieb solange aus), bis der Qur'an -Vers (4:7ff.) über die Erbschaft offenbart wurde. "

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6723]

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'A'ischa berichtete: "Fatima1) und Al-'Abbas2), Allahs Friede auf beiden, kamen zu Abu Bakr3), um ihre Erbschaftsanteile aus der Hinterlassenschaft des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu fordern sie forderten seinerzeit ihre beiden Landgebiete in Fadak und ihre beiden Anteile in Chaibar. (Fortsetzung folgt im Hadith Nr.6726)(1) Tochter des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. 2) Onkel des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. 3) Der erste Kalif des Islam nach dem Ableben des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6725]

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(Fortsetzung des Hadith Nr. 6725):Abu Bakr sagte dann zu ihnen: »Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: "Wir (Propheten) werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen haben, ist ein Almosen (Sadaqa). Die Angehörigen Muhammads nehmen wahrlich (nur) ihre Nahrung aus diesen Gütern."Bei Allah, ich werde das nicht sein lassen, was ich sah, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, getan hat, ohne es zu tun. « Aus diesem Grund mied ihn Fatima und sprach nicht mehr mit ihm, bis sie starb." (Siehe Hadith Nr. 6727)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6726]

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'A'ischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wir (Propheten) werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen haben, ist ein Almosen (Sadaqa)."(Siehe Hadith Nr.6725 f.)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6727]

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Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Meine Erben sollen keinen einzigen Dinar unter sich teilen. Was ich nach dem Lebensunterhalt meiner Frauen und für die Versorgung meines Dieners hinterlassen habe, ist ein Almosen (Sadaqa). "(Siehe Hadith Nr.6725ff.)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6729]

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'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass die Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Absicht nach dem Tod des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hatten, 'Uthman zu Abu Bakr zu entsenden, um ihre Erbschaftsanteile zu fordern. 'A'ischa sagte zu ihnen: "Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nicht gesagt: »Wir (Propheten) werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen haben, ist ein Almosen (Sadaqa)«?" (Siehe Hadith Nr.6725 ff.)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6730]

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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Ich trage für die Gläubigen mehr Fürsorge, als sie selbst unter sich tragen. Wer (von ihnen) stirbt und mit Schulden belastet ist und dafür keine Deckung hinterlässt, so obliegt uns (Muslimen) deren Begleichung.* Wer aber Vermögen hinterlässt, so gehört dieses seinen Erben."(Dies hat die rechtliche Folge, dass der islamische Staat die Ansprüche der Gläubiger nach dem Ableben eines verschuldeten armen Erblassers ohne Erbschaftssteuer befriedigen muss, und damit den Verstorbenen von seiner Schuldenlast im Jenseits erlöst. Siehe Hadith Nr. 6745)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6731]

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Ibn 'Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Sorgt dafür, dass die Erbschaftsanteile ihren Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Was danach übrigbleibt, gehört dem nächsten männlichen* Verwandten."(*In Anbetracht dessen, dass die Frau von der Pflicht zur Unterhalt befreit ist, und dass der Mann für diese Aufgabe für sich, für seine Familie und für einen noch breiten Kreis innerhalb seiner Verwandtschaft gerade stehen muss, so ist die Bestimmung dem Gerechtigkeitsprinzip entsprungen)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6732]

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'Abdullah berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der eigenen Tochter gehört die Hälfte (des Nachlasses), und der Tochter des Sohnes gehört ein Sechstel davon. Was danach übrigbleibt gehört der Schwester."

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6742]

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Al-Bara', Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der zuletzt offenbarte Qur'an -Vers ist am Schluss der (vierten) Sura An-Nisa', in der Allah sagt:"Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft ... ""

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6744]

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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Ich trage für die Gläubigen mehr Sorge, als sie selbst unter sich tragen. Wer (von ihnen) stirbt und Vermögen hinterlässt, so gehört dieses seinen legitimen Erben. Wer aber Minderjährige oder Bedürftige hinterlässt, so bin ich für deren Fürsorge da zu diesen soll ich dann gerufen werden."... (Siehe Hadith Nr.6731)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6745]

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Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer Vermögen hinterlässt, so gehört dieses seinen Erben. Und wer Minderjährige hinterlässt, so obliegt uns (Muslimen) deren Fürsorge." (Siehe Hadith Nr.6731)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6763]

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Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!"*(*Diese rechtliche Begründung hat ein sehr weites Gebiet in der islamischen Wissenschaft, die den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen würde. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass diese Regelung nur auf dem Gebiet eines islamischen Staates möglich ist. Nach dem Prinzip der Hoheit und des Geltungsbereiches der Gesetzgebung werden die deutschen Muslime dem deutschen Recht unterworfen sein)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6764]

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Sa'id, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen:»Demjenigen, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem eigenen Vater zulässt, während er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, wird das Paradies verwehrt.« (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6767)(Dieser Hadith gehört zum rechtlichen Bereich des Adoptionsverbots. Vgl. dazu Qur'an 33:5)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6766]

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( Fortsetzung des Hadith Nr. 6766)Als ich dies Abu Bakra erwähnte, sagte er zu mir: »Ich (bestätige es) auch. Meine Ohren haben es gehört und mein Herz hat es aufgenommen vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm! «"

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6767]

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Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Sprechet euch nicht los von euren Vätern und wer sich dann von seinem Vater losspricht, der ist dem Unglauben verfallen." (*Siehe Hadith Nr. 6766 und die Anmerkung dazu)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6768]

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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Es gab zwei Frauen, die mit ihren beiden Söhnchen zusammenlebten. Eines Tages kam der Wolf und schleppte eines davon weg. Eine von den beiden Frauen sagte zu der anderen: »Es ist dein Söhnchen gewesen, das weggeschleppt wurde! « Und die andere sagte:»Es ist dein Söhnchen gewesen, das weggeschleppt wurde! « Darauf ersuchten beide ein richterliches Urteil bei Dawud (David), Allahs Friede auf ihm, der für die Übergabe des Kindes an die ältere entschied. Sie gingen dann hinaus und begegneten Sulaiman (Salomon), dem Sohn des Dawud, Allahs Friede auf beiden, und berichteten ihm von dem Vorfall. Er sagte dann: »Bringt mir ein Messer her, damit ich das Kind in zwei Hälften schneide und sie unter den beiden teile! « Da sagte die jüngere von den beiden (anflehend): »Mach das nicht! Allah möge Sich deiner erbarmen. Es ist ihr Söhnchen! « Darauf entschied er für die Übergabe des Kindes an die jüngere."*...(*Das Mutterherz, in das Allah Mutterliebe und Barmherzigkeit eingepflanzt hat, ist das eigentliche Wunder zu einer solchen weisen richterlichen Entscheidung)

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[Sahih Al-Bukhari Nr. 6769]

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Der Glaube  
  Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: Der Islam wurde auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Zeugnis, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muham-mad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Hadsch (Pilgerfahrt) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.“ (Sahih Al-Bucharyy Nr. 8 Islamische Bibliothek)  
Wissen  
  Anas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht es leicht und erschwert nicht bringt frohe Kunde und schreckt nicht ab.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung wird der Text mit einigen Hilfssätzen zwischen Klammern wie folgt versehen: „Macht es (den Leuten mit der Religion angenehm) leicht und erschwert (ihnen) nicht (den Weg zu ihr) bringt (ihnen) frohe Kunde und schreckt (sie) nicht (davon) ab.“ ) ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 69] Islamische Bobliothek)  
Die Gebetswaschung (WuduŽ)  
  Ibn `Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch zu seiner Frau geht und mit ihr den Geschlechtsverkehr begehrt, soll er dabei sagen: „Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von dem Schaitan fern, und halte den Schaitan von dem fern, was Du uns beschert hast.“ War es vorherbestimmt, dass aus dieser Vereinigung ein Kind gezeugt wird, so wird ihm kein Schaden geschehen.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 135] Islamische Bibliothek)  
Die rituelle Waschung (Ghusl)  
  `AŽischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“ ([Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]  
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